Leistungen
Mietspiegel erwerben / herunterladen
Onlineantrag und Formulare
- Dokumentation zum Mietspiegel 2015/2016 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Dokumentation zum Mietspiegel 2017/2018 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Dokumentation zum Mietspiegel 2019/2020 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Dokumentation zum Mietspiegel 2021/2022 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Dokumentation zum Mietspiegel 2023/2024 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Mietspiegel 2015/2016 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Mietspiegel 2017/2018 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Mietspiegel 2019/2020 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Mietspiegel 2021/2022 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Mietspiegel 2023/2024 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Mietspiegel 2025/2026 (kostenlos als PDF-Datei herunterladen)
- Online - Mietpreisauskunft - Betreutes Wohnen
-
Online - Mietspiegelbroschüre erwerben
inkl. Rechnung, Versand per Post
- Online Rechner Mietspiegel 2025/2026
Mithilfe des Mietspiegels können Sie ermitteln, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung einer bestimmten Größe mit bestimmten Merkmalen ist. Der Mietspiegel gibt die Miete als monatliche Kaltmiete an.
Nähere Informationen zur Erstellung und dem Inhalt des Mietspiegels finden Sie unter "Vertiefende Informationen"
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Die Mietspiegelbroschüre kann kostenlos auf der Internetseite der Stadt Freiburg heruntergeladen werden. Darüber hinaus steht Ihnen ein Online Mietspiegelrechner kostenlos zur Verfügung.
Die Mietspiegelbroschüre wird an folgenden Dienststellen zum Verkauf angeboten:
Ortsverwaltungen (teilweise)
Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten!
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
- PDF-Datei des Mietspiegels kostenlos
- Online Mietspiegelrechner kostenlos
- Mietspiegelbroschüre bei Abholung 7,50 €
Hinweise
Der Mietspiegel ist urheberrechtlich geschützt und darf daher nur für eigene Zwecke verwendet werden.
Vertiefende Informationen
Der qualifizierte Mietspiegel 2025/2026 wurde unter der Mitwirkung einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Mieter- und Vermieterseite sowie beratenden Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz und Stadtverwaltung unter Moderation eines anerkannten Mietrechtsexperten erstellt. Der Mietspiegel 2025/2026 gilt für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026.
Die Datenerhebung und Datenauswertung wurde das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg, vorgenommen.
Über was gibt der Mietspiegel Auskunft?
Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete).
Mit Hilfe des Mietspiegels können Sie ermitteln, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung einer bestimmten Größe mit bestimmten Merkmalen ist. Als Miete wird die monatliche Nettokaltmiete angegeben. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Heizkosten. Garage, Stellplatz oder eine von Vermieterin oder Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Wie wird der Mietspiegel erstellt?
Die Angaben des Mietspiegels basieren auf einer Befragung von Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermietern von nicht preisgebundenen Wohnungen im Stadtgebiet von Freiburg aufgrund einer repräsentativen Zufallsstichprobe. Entsprechend den mietrechtlichen Vorschriften wurden dabei nur Mietverhältnisse berücksichtigt, deren Mieten in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder - von Betriebskostenerhöhungen abgesehen - geändert wurden.
Wo gilt der Mietspiegel?
Der Mietspiegel gilt für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Freiburg einschließlich der eingemeindeten Ortsteile. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:
- Wohnungen, bei denen es sich um selbstgenutztes Eigentum handelt;
- Wohnungen, die Teil eines Wohnheims, einer sozialen Einrichtung oder einer Sammel¬unterkunft sind (z.B. Studenten-, Jugend-, Alten-, Pflege-, Personalwohnheim, vorläu¬fige Unterbringung/Anschlussunterbringung (Geflüchtete), Behinderteneinrichtun¬gen, „Betreutes Wohnen“, soziale Wohngruppe);
- Wohnungen, die preisgebunden sind und deren Nettomiete an Höchstbeträge gebunden sind (z.B. Sozialwohnungen)
- Wohnungen, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden oder nur zu vorübergehen¬dem Gebrauch vermietet werden (max. drei Monate, z.B. Ferienwohnung);
Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel auf nachfolgend aufgelistete besondere Wohn¬raumverhältnisse, die bei der Datenerhebung nicht oder zu selten erfasst wurden:
- Wohnraum, der mietfrei oder verbilligt überlassen wird (z.B. Dienst-/Werkswohnung, Woh¬nung gehört Verwandten oder Lebenspartner-/in, Mietminderung);
- Wohnungen, die ganz oder überwiegend möbliert vermietet werden (einzelne Möbelstücke sowie Einbauküche und Einbauschränke zählen nicht als Möblierung);
- Untermietverhältnisse für Teile der Wohnung;
- Mehrere Mietverhältnisse mit unterschiedlichen Personen in einer Wohnung (Wohngemein¬schaft)
- Wohnungen ohne Küche (Küchenanschlüsse)
- Wohnungen ohne eigenen Eingang
Für Fragen zum Freiburger Mietspiegel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 01.01.2025 freigeben.