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Fahrgenehmigungen zum Befahren gesperrter Waldwege des Stadtwaldes und Staatswaldes Freiburg beantragen

 z.B. zur Erforschung von Waldameisen oder zur Kontrolle von Nistkästen

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Führerschein
  • KFZ-Kennzeichen
  • Name und Anschrift des Fahrers
  • Grund/ Zweck des Anliegens

Verfahrensablauf

Einreichung eines schriftlichen Antrages, für welchen Bereich und aus welchem Grund Sie eine Genehmigung beantragen.

Fristen

Die Genehmigung wird zeitlich befristet ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

ggf. Schreiben der/s in Auftrag gebenden Firma/Institut, um die Notwendigkeit einer Genehmigung zu belegen.

Kosten

Wird ein Schrankenschlüssel mit ausgegeben, muss dieser bei Verlust je nach Aufwand berechnet werden.

Hinweise

Tipp:

Ein Schrankenschlüssel kann mit beantragt werden.

Auf die Waldbesucher (Fußgänger, Radfahrer) bitten wir durch geeignete Fahrweise, höfliches Entgegenkommen und höchstzulässige Geschwindigkeit von 30 km/Std. besondere Rücksicht zu nehmen.

Es muss jederzeit mit forstbetrieblichen Kfz gerechnet werden.

Die Benutzung der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Der Fahrberechtigte verzichtet auf Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Stadt und ihre Bediensteten und verpflichtet sich, diese von allen im Zusammenhang mit der Wegbenutzung gestellten Ansprüchen Dritter zu befreien. Zeitweise Absperrungen wegen Holzhauereiarbeiten und dergleichen sowie Anweisungen der Forstbeamten sind von den Fahrberechtigten zu beachten.

Die jederzeit kündbare Genehmigung bitten wir bei allen Fahrten innerhalb des Waldes mitzuführen und den Aufsichtsbeamten und Beauftragten auf Verlangen vorzuzeigen. Sie ist nur gültig nach Unterzeichnung durch den Berechtigten und durch das Städtische Forstamt.

Rechtsgrundlage

Landeswaldgesetz

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.04.2016 freigegeben.