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Leistungen

Bioabfall - gewerbliche Bioabfälle entsorgen

Bioabfälle können Sie entsorgen

  • durch Eigenkompostierung,
  • in einem separaten Biotabfallbehälter oder
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem)


Grüngut, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grüngutsammelstellen abegeben.

Voraussetzungen

 Den Antrag finden Sie hier.

Verfahrensablauf

Was gehört in den braunen Bioabfallbehälter – soweit sie nicht von der städtischen Entsorgung ausgeschlossen sind (§ 5 AbfWS)?

  • Speisereste roh und gekocht
  • Verdorbene Lebensmittel
  • Brotreste Backwaren
  • Käse-, Fleisch- und Fischreste
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Zitrusschalen
  • Eier- und Nussschalen
  • Teebeutel und –blätter
  • Kaffeesatz und –filter
  • Papiertaschentücher und –servietten, Hygienepapier, Küchenkrepp
  • Blumen, Zweige, alte Blumenerde, Topfpflanzen (ohne Topf), getrockneter Rasenschnitt/Servietten
  • Katzen- und Kleintierstreu (biol. abbaubar).

                        
Was gehört nicht in den braunen Behälter?

  • Windeln
  • Kehricht
  • Asche
  • Staubsaugerbeutel
  • Altglas, Plastiktüten, Kunststoffe
  • Dosen, Batterien, Farben, Lacke, Chemikalien
  • flüssige Fette, Speiseöl, Altmedikamente

 
Verfügbare Behälter:
Die Stadt Freiburg stellt Ihrem Betrieb gegen Gebühr 60-Liter und 140-Liter Behälter mit 14-täglichen Abfuhrturnus zur Verfügung.
Die Behälter werden 2x im Jahr gereinigt.

Die Abfuhrtermine für Ihre Straße erfahren Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

 Keine

Kosten

Die aktuellen Abfallgebühren finden Sie unter:

Hinweise

Hinweis:
Legen Sie zerknüllte Zeitungen auf den Boden Ihres Behälters, diese kann Flüssigkeiten aufnehmen, so dass der Behälter länger sauber bleibt. Wenn Sie Ihre Bioabfälle zusätzlich in Zeitungspapier einwickeln, dann bleibt der Behälter innen länger sauber.

Kompostierbare Bioabfalltüten eignen sich nicht für die Biotonne, da die Verweildauer des Abfalls in der Kompostieranlage zu kurz ist, um diese abzubauen. Nehmen Sie stattdessen Zeitungen oder Papiertüten.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 25.03.2021 freigegeben.