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Bewohnerparkausweis beantragen

Der Bewohnerparkausweis ist eine Parkberechtigung für Bewohner_innen in bestimmten Parkgebieten. Je nach Parkgebiet innerhalb der Stadt Freiburg wird eine

  • sogenannte "Sonderparkberechtigung" (grüner Ausweis)
  • oder eine "Ausnahmegenehmigung" (blauer Ausweis) ausgestellt.

Der grüne Ausweis gilt auf den entsprechend beschilderten Bewohnerparkplätzen im jeweiligen Parkgebiet (Bewohnerparkregelung im Trennprinzip). Der blaue Ausweis berechtigt zur gebührenfreien Nutzung aller gebührenpflichtigen Parkplätze im jeweiligen Parkgebiet (Bewohnerparkregelung im Mischprinzip). Detaillierte Informationen zu den Bewohnerparkgebieten und den Gebühren finden Sie unter www.freiburg.de/bewohnerparken.

Hinweise:

  • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
  • Gekennzeichnete Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Voraussetzungen

Jede berechtigte Person kann nur einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Voraussetzungen sind:

  • Sie müssen in einem Bewohnerparkgebiet der Stadt Freiburg Ihre alleinige Wohnung bzw. Ihre von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung haben und entsprechend gemeldet sein.
  • Sie dürfen über keine Garage oder privaten Parkplatz verfügen.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder wird dauerhaft von Ihnen genutzt.
  • Das Fahrzeug erfüllt die Voraussetzungen für die grüne Feinstaubplakette.

Verfahrensablauf

Die Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt online.
Der Bewohnerparkausweis können Sie entweder für den Zeitraum von einem Jahr den Zeitraum von 6 Monaten beantragen.

Fristen

Beantragen Sie bitte rechtzeitig die Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises.
Sie können die Verlängerung frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet ist für die Änderung der bisherige Parkausweis abzugeben.

Kosten

  • Neuausstellung und Verlängerung:
    • Gültigkeit 1 Jahr: 200,00 Euro
    • Gültigkeit 6 Monate: 100,00 Euro
  • Ersatzausstellung aufgrund Verlust: 10,00 Euro
  • Änderung (Fahrzeugwechsel oder Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet): 10,00 Euro

Bearbeitungsdauer

  • online: ca. 5 Werktage inkl. Postversand

Hinweise

Mitglieder_innen einer Carsharingorganisation sind ebenfalls antragsberechtigt.
Das Bewohnerparkrecht gilt dann nur für das Parken eines Carsharingfahrzeuges, das durch eine Carsharingplakette als solches gekennzeichnet ist. Bei Antragstellung ist für die Eintragung der Carsharingorganisation in das Kennzeichenfeld eine Bescheinigung oder der Mitgliedsausweis vorzulegen.


Auf den Bewohnerparkausweis können maximal zwei Kennzeichen eingetragen werden. Der Parkausweis kann dann im Original wahlweise in einem der Fahrzeuge ausgelegt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 01.12.2023 freigegeben.