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Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Baulasten eingetragen, die auf einem Grundstück ruhen.

Beispielsweise:

  • Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke
  • Zufahrtsbaulasten (Zufahrt zu einer öffentlichen Straße über Ihr Grundstück)

Die Baulasten sind nicht im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis eingetragen. Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie somit nicht nur das Grundbuch einsehen, sondern zusätzlich das Baulastenverzeichnis.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als:

  • Grundstückseigentümerin un Grundstückseigentümer
  • Person die das Grundstück kaufen möchte

Verfahrensablauf

Sie können die Einsicht in das Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde formlos beantragen, in der sich das Grundstück befindet.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis nachweisen. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Grundbuchauszug (für Grundstückseigentümer)
  • Zustimmung des Grundstückeigentümers (für Käufer)

Kosten

Keine

Hinweis: Für Kopien oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis entstehen Gebühren. Diese richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 30.03.2020 freigegeben.