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Wissenswertes für ausländische Staatsangehörige

Herzlich willkommen auf den Seiten der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht im Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg.

Beim Amt für Migration und Integration werden aktuell Baumaßnahmen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass es zu Einschränkungen und Behinderungen kommen kann.

Unsere Abteilung besteht aus der Ausländerbehörde sowie dem Fachteam Einbürgerung.

Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle Fragen rund um Einreise (Visa), Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis.

Das Fachteam Einbürgerung ist zuständig für alle Fragen rund um Einbürgerung und Staatsangehörigkeit.

Unsere Abteilung ist für Sie zuständig, sofern Sie im Stadtkreis Freiburg wohnhaft sind.

Sofern Sie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.

Sofern Sie im Ausland wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Botschaft oder das zuständige deutsche Konsulat vor Ort oder an das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten

Montag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr - 17:30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

Geänderte Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen

Das Amt für Migration und Integration ist vom 24. bis 26. Dezember 2024 und 31. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 geschlossen. Ein Notdienst findet am 27. Dezember 2024 von 07.30 bis 12.30 Uhr und am 30. Dezember 2024 von 07.30 bis 15 Uhr statt.

Kontaktmöglichkeiten

Eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist nur noch über die allgemeine E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de und über die Hotline 0761 201-6470 möglich.

Sie finden uns hier:

Berliner Allee 179114 Freiburg

Das Dienstgebäude erreichen Sie mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahn Linie 3 und Buslinie 36, Haltestelle "Bissierstraße"Straßenbahn Linien 1 und 3, Haltestelle "Runzmattenweg" Folgen Sie der Beschilderung vor Ort.

Hinweis:
Das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht ist so komplex, dass hier nur die Grundzüge dargestellt werden können.
Bei Bedarf vermitteln wir Sie zu Kontaktstellen, bei denen die Migrationserstberatung (MBE) und Jugendmigrationsberatung stattfindet und die weitere Beratung anbieten.

Kontakt

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
Auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de
Einbuergerung@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201-6470
Fax 0761 201-6495

Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, nutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist:
  • bei Wohnort in Freiburg: die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung der Stadt Freiburg
  • bei Wohnort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Ausländerbehörde/Fachgruppe Ordnungsrecht und Staatsbürgerschaft des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
  • bei Wohnort im Ausland: die Deutsche Auslandsvertretung/Bundesverwaltungsamt