Wissenswertes für ausländische Staatsangehörige
Herzlich willkommen auf den Seiten der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht im Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg.
Beim Amt für Migration und Integration werden aktuell Baumaßnahmen durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass es zu Einschränkungen und Behinderungen kommen kann.
Unsere Abteilung besteht aus der Ausländerbehörde sowie dem Fachteam Einbürgerung.
Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle Fragen rund um Einreise (Visa), Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis.
Das Fachteam Einbürgerung ist zuständig für alle Fragen rund um Einbürgerung und Staatsangehörigkeit.
Unsere Abteilung ist für Sie zuständig, sofern Sie im Stadtkreis Freiburg wohnhaft sind.
Sofern Sie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.
Sofern Sie im Ausland wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Botschaft oder das zuständige deutsche Konsulat vor Ort oder an das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten
Geänderte Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen
Das Amt für Migration und Integration ist vom 24. bis 26. Dezember 2024 und 31. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 geschlossen. Ein Notdienst findet am 27. Dezember 2024 von 07.30 bis 12.30 Uhr und am 30. Dezember 2024 von 07.30 bis 15 Uhr statt.
Kontaktmöglichkeiten
Eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist nur noch über die allgemeine E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de und über die Hotline 0761 201-6470 möglich.
Sie finden uns hier:
Berliner Allee 179114 Freiburg
Das Dienstgebäude erreichen Sie mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahn Linie 3 und Buslinie 36, Haltestelle "Bissierstraße"Straßenbahn Linien 1 und 3, Haltestelle "Runzmattenweg" Folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Hinweis:
Das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht ist so komplex, dass hier nur die Grundzüge dargestellt werden können.
Bei Bedarf vermitteln wir Sie zu Kontaktstellen, bei denen die Migrationserstberatung (MBE) und Jugendmigrationsberatung stattfindet und die weitere Beratung anbieten.