Ausländerbehörde
Die Bereiche Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde und Leistungsgewährung bleiben aufgrund einer internen Veranstaltung am kommenden Freitag, den 08.11.2024, geschlossen.
Die Ausländerbehörde ist zuständig für Fragen rund um Einreise (Visa), Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis.
Neuorganisation und Erreichbarkeit der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde der Stadt Freiburg hat eine neue Struktur. Sie besteht aus dem Clearing (= Schalter für den persönlichen Kontakt) und drei Sachgebieten, die nach verschiedenen Aufenthaltsbereichen aufgeteilt sind und im Backoffice arbeiten. Termine zur Vorsprache finden alle im Clearing statt.
Für die unten aufgeführten Leistungen können Sie ohne Termin bei uns vorbei kommen. Hierfür sprechen Sie bitte beim Empfang unseres Amtes vor, um ein Ticket für den Kurzkontakte Schalter zu erhalten:
- Aushändigung Aufenthaltstitel/Duldung/Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltsgestattung
- Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen und Fiktionen
- Erfassung biometrischer Daten bei abgeschlossen Fällen
- Adressänderungen
Für alle anderen Anliegen, die oben nicht aufgelistet sind, brauchen Sie zur Vorsprache einen Termin. Einen Termin können Sie vor Ort an unserem Empfang des Amtes, über die allgemeine E-Mail Adresse (auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de) oder über die Hotline (0761/201-6470) vereinbaren.
Hinweis: Eine Zuständigkeitsaufteilung nach Buchstaben gibt es nicht mehr. Über die alten Telefonnummern und E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiter_innen können Sie aus diesem Grund keine Auskunft mehr erhalten
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
Hier erhalten Sie Informationen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.
Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten
Kontaktmöglichkeiten
Eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ist nur noch über die allgemeine E-Mail-Adresse (auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de) und über die Hotline (0761/201-6470) möglich.
Leistungen, Formulare und Informationsmaterial
Hier finden Sie alle Leistungen sowie Formulare und Informationsmaterialien der Ausländerbehörde Freiburg.
Dort finden Sie auch Informationen zum neuen Gesetz: Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG.