Procedure descriptions
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@1844612a
Auslands-BAföG für Studierende beantragen
Höhe
- Genauso hoch wie bei der Förderung eines Inlandsstudiums
- Für jedes unter 14 Jahren (Kinderbetreuungszuschlag): 160 EUR monatlich
- Zuschläge gibt es für:
- Studiengebühren: bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
- Reisekosten:
- bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 250 Euro
- bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 500 Euro
- Zusatzkosten für Krankenversicherung im Ausland
- höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz: monatlicher Auslandszuschlag, die Höhe bemisst sich nach dem durch das Auswärtige Amt für das jeweilige Land festgesetzten Kaufkraftausgleich.
Förderungsart
- Zuschlag für die Studiengebühren: 100% Zuschuss
- Die darüber hinaus gewährte Förderung und die übrigen Zuschläge: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen.
- Kinderbetreuungszuschuschlag: 100% Zuschuss
Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.
Dauer
Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule
- innerhalb der EU oder der Schweiz: bis zum Abschluss
- außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bei einer Hochschulausbildung länger
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: