Der qualifizierte Mietspiegel 2025/2026 wurde unter der Mitwirkung einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Mieter- und Vermieterseite sowie beratenden Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz und Stadtverwaltung unter Moderation eines anerkannten Mietrechtsexperten erstellt. Der Mietspiegel 2025/2026 gilt für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026.
Die Datenerhebung und Datenauswertung wurde das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg, vorgenommen.
Über was gibt der Mietspiegel Auskunft?
Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete).
Mit Hilfe des Mietspiegels können Sie ermitteln, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung einer bestimmten Größe mit bestimmten Merkmalen ist. Als Miete wird die monatliche Nettokaltmiete angegeben. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Heizkosten. Garage, Stellplatz oder eine von Vermieterin oder Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Wie wird der Mietspiegel erstellt?
Die Angaben des Mietspiegels basieren auf einer Befragung von Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermietern von nicht preisgebundenen Wohnungen im Stadtgebiet von Freiburg aufgrund einer repräsentativen Zufallsstichprobe. Entsprechend den mietrechtlichen Vorschriften wurden dabei nur Mietverhältnisse berücksichtigt, deren Mieten in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder - von Betriebskostenerhöhungen abgesehen - geändert wurden.
Wo gilt der Mietspiegel?
Der Mietspiegel gilt für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Freiburg einschließlich der eingemeindeten Ortsteile. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:
- Wohnungen, bei denen es sich um selbstgenutztes Eigentum handelt;
- Wohnungen, die Teil eines Wohnheims, einer sozialen Einrichtung oder einer Sammel¬unterkunft sind (z.B. Studenten-, Jugend-, Alten-, Pflege-, Personalwohnheim, vorläu¬fige Unterbringung/Anschlussunterbringung (Geflüchtete), Behinderteneinrichtun¬gen, „Betreutes Wohnen“, soziale Wohngruppe);
- Wohnungen, die preisgebunden sind und deren Nettomiete an Höchstbeträge gebunden sind (z.B. Sozialwohnungen)
- Wohnungen, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden oder nur zu vorübergehen¬dem Gebrauch vermietet werden (max. drei Monate, z.B. Ferienwohnung);
Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel auf nachfolgend aufgelistete besondere Wohn¬raumverhältnisse, die bei der Datenerhebung nicht oder zu selten erfasst wurden:
- Wohnraum, der mietfrei oder verbilligt überlassen wird (z.B. Dienst-/Werkswohnung, Woh¬nung gehört Verwandten oder Lebenspartner-/in, Mietminderung);
- Wohnungen, die ganz oder überwiegend möbliert vermietet werden (einzelne Möbelstücke sowie Einbauküche und Einbauschränke zählen nicht als Möblierung);
- Untermietverhältnisse für Teile der Wohnung;
- Mehrere Mietverhältnisse mit unterschiedlichen Personen in einer Wohnung (Wohngemein¬schaft)
- Wohnungen ohne Küche (Küchenanschlüsse)
- Wohnungen ohne eigenen Eingang
Für Fragen zum Freiburger Mietspiegel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.