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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Als Ausländer oder Ausländerin können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Hierfür müssen Sie bei der zuständigen Stelle, dem Amt für Migration und Integration, einen Antrag stellen. Diese prüft Ihren Bedarf. Wenn Sie einen Anspruch darauf haben, erhalten Sie Sach- oder Geldleistungen.
Für alle Angelegenheiten ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich.