Leistungen
Handwerkerschild (Handwerkerplakette) beantragen
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Gewerbebetriebe mit überwiegendem Geschäftszweck „handwerkliche Reparaturarbeiten“ und/oder „Beseitigung von Notfällen/Durchführung von Notfallreparaturen“ können für jeweils ein Werkstattfahrzeug ein Handwerkerschild für Reparatur-/Notfallbeseitigungs-Einsatz erhalten.
Das Handwerkerschild muss gut sichtbar unter genauer Angabe des Einsatzortes ausgelegt und die Bedingungen entsprechend Merkblatt eingehalten werden.
Antragstellung bei der IHK Südlicher Oberrhein und bei der Handwerkskammer.
Verfahrensablauf
Beanstandung erfolgt, wenn das Handwerkerschild nicht, bzw. ohne Angabe des Einsatzorts ausliegt oder die Bedingungen des Merkblattes nicht nachvollziehbar eingehalten werden.
Fristen
Zahlung bzw. Nachweis des Einsatzes innerhalb einer Woche nach Zustellung der schriftlichen Verwarnung.
Erforderliche Unterlagen
Verwarnung, Handwerkerschild, Nachweis des Einsatzes (Lieferschein, Rechnung etc.)
Kosten
- Für das Berechtigungsschild einmalig 40,- €
- Für die jährliche Plakettenerteilung (allgemeine Reparaturarbeiten) 65 ,- €
- Für die jährliche Notdienstplakette zusätzlich 15,- €
(alle Angaben ohne Gewähr. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer)
Geldbuße laut Tatbestandskatalog
Abhängig davon wo geparkt wurde: von 10 € bis 35 €
Hinweise
Hinweis:
Wenn die Bedingungen für den Einsatz eines Handwerkerschilds nicht erfüllt sind, kann beim Garten- und Tiefbauamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Beim Handwerkerschild handelt es sich um eine Hilfestellung zur Ausübung des Verfolgungsermessens.
Rechtsgrundlage für die Verfolgung von Verstößen sind die allgemeinen Regelungen nach StVO, Polizeiverordnung etc.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zugehörigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.04.2021 freigegeben.