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Leistungen

Antrag auf Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrsrechtlicher Anordnung

Antrag auf Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrsrechtlicher Anordnung

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
  • Es liegt eine Zustimmung zur zu verlegenden Trasse vor.
  • Es entsteht keine Kollision mit anderen Baustellen in der Umgebung.
  • Umfangreichere oder langfristige Maßnahmen sollten zuvor in der Jahres- oder Monatskoordinierung des Garten- und Tiefbauamtes, Stadt Freiburg, abgestimmt worden sein.
  • Der für die Verkehrssicherung verantwortliche Bauleiter hat ein RSA-21 Zertifikat.

Für die Aufgrabung gelten folgende Bedingungen:

Verfahrensablauf

Der Antrag muss durch die Baufirma (nicht Bauherr) bei der Baustellenkoordinierung per Mail eingereicht werden. Je nach Komplexität kann ein Ortstermin zur genauen Abstimmung notwendig werden. Die Genehmigung muss von der Baufirma vor den Arbeiten telefonisch oder per Mail abgerufen werden. Nach Abruf der Baufirma mit Nennung des exakten Bauzeitraums erfolgt der Versand der Genehmigung und der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Fristen

Der Antrag muss spätestens 15 Arbeitstage vor der geplanten Aufgrabung eingereicht werden.

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn oder das geplante Bauende muss dies der Baustellenkoordinierung schnellstmöglich mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
  • Ein amtlicher Lageplan.
  • Ein Verkehrszeichenplan, auf dem die Verkehrsführung an der Baustelle dargestellt ist.
  • Bei Einsatz von Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne, sowie Signalzeitenpläne mit Einsatzzeiten einzureichen.
  • Wenn Bäume von der Maßnahme betroffen sind, ist ein Baumbestandsplan beizufügen.
  • Nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen.
  • Ein Verkehrszeichenplan, auf dem die Verkehrsführung an der Baustelle dargestellt ist

Kosten

Gebühren

Hinweise

 Anträge werden erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 18.05.2016 freigegeben.