Leistungen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Onlineantrag und Formulare
- Online-Ausweisen - Schritt für Schritt erklärt
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Online beantragen - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Für diesen Antrag müssen Sie sich Online-Ausweisen.
Dafür benötigen Sie:- Smartphone oder Kartenlesegerät
- Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion:
neuer Personalausweis (nPA),
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder
eID-Karte
Die Bezahlung kann über Kreditkarte erfolgen - Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson in Ihrer Vergangenheit schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb, Maklertätigkeit) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (z.B. Gebrauchtfahrzeughandel, Reisebüro) ausüben möchten.
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.
Verfahrensablauf
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Herunterladen zur Verfügung.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Gewerbezentralregister. Benötigen Sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Das Gewerbezentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.
Wird ein Auszug über eine Firma benötigt kann dies nur von einem im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer oder Prokurist persönlich beantragt werden.
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: aktueller Handelsregisterauszug
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist (Verwendungszweck)
Kosten
13,00 Euro
Hinweise
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Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 08.09.2020 freigegeben.