Leistungen
Ausnahmegenehmigung für Besucher in Bewohnerparkgebieten
Onlineantrag und Formulare
Antrag auf einen Besucherparkausweis.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Es kann nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist werden.
- Der Besucher wohnt nicht im Gebiet des Regio-Verkehrsverbunds Freiburg.
- Der Bewohner wohnt nicht in der Freiburger Fußgängerzone.
- Der Bewohner wohnt in einem Bewohnerparkgebiet
- Das Fahrzeug kann nicht auf einem P&R-Parkplatz abgestellt werden.
Verfahrensablauf
Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Anschließend erfolgt die Erteilung oder Ablehnung der Ausnahmegenehmigung.
Fristen
- Gültig für den beantragten Zeitraum.
- Maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Kosten
Verwaltungsgebühren nach der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr), 15,- € pro angefangene Woche.
Vertiefende Informationen
Tipp:
Diese Regelung gilt nicht für Bewohner der Freiburger Fußgängerzone.
In den Antrag den Grund des Besuchsaufenthalts mitteilen und eine Begründung, warum der Besucher einen Parkausweis benötigt.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 24.07.2019 freigegeben.