Lebensbescheinigung für Rentenzwecke beantragen
Eine Lebensbescheinigung wird häufig für Renten- oder Pensionsansprüche aus dem Ausland benötigt.
Mit der Lebensbescheinigung wird Ihrem Rentenversicherungsträger von einer Behörde bestätigt, dass Sie aktuell gemeldet und noch am Leben sind.
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Sie sind in Freiburg gemeldet und haben ein Formular (Lebensbescheinigung) von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten, welches von uns bestätigt werden muss oder benötigen eine formlose Lebensbescheinigung.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag persönlich:
Hierzu benötigen Sie das Formular des Rentenversicherungsträgers sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sie möchten den Antrag schriftlich stellen:
Hierzu müssen Sie uns das Formular des Rentenversicherungsträgers (mit Ihrer Originalunterschrift, falls im Formular so vorgegeben) sowie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses zusenden.
Bitte beachten Sie, dass die von uns bestätigte Lebensbescheinigung nur an Ihre aktuelle Meldeadresse und nicht direkt an den Rentenversicherungsträger geschickt werden kann.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen:
- Formular des Rentenversicherungsträgers
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen:
- Kopie vom Formular des Rentenversicherungsträgers
(mit Ihrer Originalunterschrift, falls im Formular so vorgegeben) - Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Keine
Hinweise
-
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 14.04.2021 freigegeben.