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Förderung durch den Innovationsfonds der Bildungsregion Freiburg beantragen

Jedes Schuljahr bietet die Bildungsregion Freiburg den Schulen der Bildungsregion die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung durch den Innovationsfonds zu stellen. Für Rückfragen steht das FBM (Thorsten Rendler, Referent für die Bildungsregion Freiburg) gerne zur Verfügung.

 
Welche Ziele sollen durch den Innovationsfonds vorrangig erreicht werden?
Die Zielsetzungen des Innovationsfonds leiten sich aus den Zielen der Bildungsregion Freiburg ab. Der Innovationsfonds:

  • initiiert Netzwerke, in denen Schulen untereinander und mit außerschulischen Partnern kooperieren,
  • unterstützt Schulentwicklungsprozesse,
  • ermöglicht innovative pädagogische Konzepte,
  • fördert inklusive Bildung in Freiburg,
  • ermöglicht Lernen an außerschulischen Lernorten,
  • schafft Experimentierräume.

Voraussetzungen

Was wird gefördert?
Die im Rahmen der Antragstellung zu skizzierenden Vorhaben sollen sich an o.g. Zielen orientieren.

Inhaltliche Schwerpunkte bzw. Themenfelder können beispielsweise sein: Bildung für nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz, Kulturelle Bildung, Soziales Lernen, Persönlichkeitsbildung, Formen der Leistungsrückmeldung, aktivierende Aufgaben, Sprachförderung, Alternative Berufliche Orientierung, Elternkooperation, Integration von Migrant_innen etc. …

Die Projekt- bzw. Programmskizzen sollen erkennen lassen, dass das jeweilige Vorhaben innovativ ist. In diesem Zusammenhang hat die Steuergruppe der Bildungsregion Freiburg eine Reihe möglicher Kriterien formuliert. Innovativ sind Projekte bzw. Programme, wenn:

  • sie einen kulturellen Wandel an der Schule auslösen,
  • sie einen Schulentwicklungsprozess initiieren,
  • sie die Unterrichtsqualität steigern,
  • sie Modellcharakter (Best-Practice-Potenzial) besitzen,
  • sie die Vernetzung zwischen formaler schulischer Bildung und non-formaler Bildung voranbringen,

 

Die Förderung aus Mitteln des Innovationsfonds versteht sich primär als Initial- und Anschubfinanzierung.

 

Wer kann Anträge stellen?
Ein Antrag ist für mindestens zwei Einrichtungen (Schulen oder Bildungsanbieter) zu stellen, die im Rahmen des Vorhabens miteinander und mit mindestens einem nichtschulischen Partner kooperieren. Die Verantwortung für die Projekt- bzw. Programmdurchführung liegt bei der antragstellenden Schule.

Die Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement bietet Ihnen an, für die Antragstellung ein Sondierungs- und Beratungsgespräch zu führen, zu dem die Leitungen der interessierten Schulen einladen. Ziel dieses Gesprächs ist neben dem Aspekt der Qualitätssicherung insbesondere die Entlastung der interessierten Schulen bei der Antragstellung in einem relativ frühen Stadium der Projekt- bzw. Programmplanung.

Verfahrensablauf

Wie ist der Antrag zu stellen?

Die Antragstellung erledigen Sie am besten in unserem Online-Formular. Bitte vergewissern Sie sich beim FBM, dass Ihr Antrag eingegangen ist und drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen sicherheitshalber für Ihre Unterlagen aus.
Alternativ können wir Ihnen per Mail einen Antrag zusenden.
Kontakt: fbm@stadt.freiburg.de oder Thorsten.Rendler@stadt.freiburg.de

Tipp: Sie können den Online-Antrag jederzeit zwischenspeichern, um die Bearbeitung zu einem späterem Zeitpunkt fortzusetzen.

 

Wann und wie oft kann Projekt- bzw. Programmförderung beantragt werden?
Für eine Projektförderung ist der Förderungszeitraum in der Regel ein Schuljahr. Je nach konkreter Struktur kann die Projektlaufzeit in Ausnahmefällen auch länger oder kürzer sein. Stichtag für die Einreichung der Anträge ist der 31. Mai 2022. Über die Entscheidung werden die Antrag stellenden Schulen vor den Sommerferien informiert.

In einzelnen Fällen ist eine Programmförderung möglich. Für eine Programmförderung erstreckt sich der Förderungszeitraum über mehrere Jahre. Stichtag für die Einreichung des Antrags ist auch in diesem Fall der 31. Mai 2022. Es muss jedes Schuljahr ein Zwischenbericht vorgelegt werden sowie ein Folgeantrag eingereicht werden. Über die Entscheidung der Regionalen Steuergruppe werden die Antrag stellenden Schulen vor den Sommerferien informiert.

 

Wer ist für die Geschäftsführung zuständig?
Eine der beteiligten Schulen übernimmt die Federführung. Die Leiter_in der federführenden Schule unterschreibt den Antrag. Sie bzw. er trägt die Letztverantwortung für die richtlinienkonforme Mittelverwendung und die Erbringung entsprechender Nachweise, für Projekt- bzw. Programmkoordination, Berichterstattung und Evaluation. Sie bzw. er kann Teilzuständigkeiten delegieren.

Die am Projekt bzw. Programm beteiligten Schulen benennen der Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für Mitteilungen oder Rückfragen. Auch diese Aufgabe kann delegiert werden.

Fristen

Die aktuellen Termine und Fristen finden Sie direkt im Online-Antrag.

Erforderliche Unterlagen

Für alle Personen, die Tätigkeiten im Rahmen des Projekts / Programms durchführen:

 

Die Führungszeugnisse können Sie uns unabhängig vom Antrag übermitteln.
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie direkt im Antrag unter Punkt 9.

Kosten

keine

Hinweise

Wie wird über das Projekt bzw. Programm berichtet?
Nach Projekt- bzw. Programmabschluss ist der Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement ein Bericht vorzulegen. Bei Programmen muss ein jährlicher Zwischenbericht vorgelegt werden.
Der Bericht muss eine Rubrik „Mittelverwendung“ zum Nachweis über die verausgabten Mittel enthalten. Die Belege werden bei der federführenden Schule über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 01.04.2020 freigegeben.