Wintereinbruch
Streu- und Räumpflicht einhalten
Der zweite Advent ist in Sicht und der Wintereinbruch naht: Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Anliegerinnen und Anlieger an öffentlichen Straßen die Gehwege reinigen, räumen und streuen müssen.
Bei Schnee- und Eisglätte auf den Gehwegen gilt die Räum- und Streupflicht. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Einhaltung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht ist im Interesse der Verkehrssicherheit – und schützt vor Schadensersatzforderungen. Dies gilt auch in verkehrsberuhigten Bereichen und für gemeinsame Geh- und Radwege. Ausgenommen sind lediglich die Bereiche in denen Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden. Hier kommt die Stadt der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht nach. Für private Zugangswege sind die Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich.
Beim Schneeräumen sind folgende Regelungen zu beachten: Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein. Wenn tagsüber bis 20 Uhr Schnee fällt, ist zu räumen, sobald und so oft es die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfordert. Die Gehwege müssen von Schnee oder auftauendem Eis so geräumt werden, dass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist, mindestens jedoch 0,7 Meter.
Das Umweltschutzamt empfiehlt, den Schnee möglichst mit Schneeschiebern und Besen zu räumen. Zum Streuen sind ausschließlich salzfreie, abstumpfende Stoffe (etwa Splitt, Kries oder Granulat) geeignet. Gehwege dürfen nicht mit Auftausalz oder anderen umweltschädlichen Mitteln bestreut werden. Insbesondere die Verwendung auftauender Chemikalien ist untersagt, weil diese die Fauna und Flora beschädigen. Sickerwasser erhöht den Salzeintrag in Gewässern und belastet Fische und Kleinlebewesen. Böden können verschlämmen und verdichtet werden. Hinzu kommt, dass Haustiere wegen der oftmals ätzenden Eigenschaften solcher Streumittel unter entzündeten und schlecht heilenden Pfoten leiden können. Fahrzeuge und Brücken werden durch Korrosion beschädigt und müssen mit hohen Kosten repariert werden.
Ein weiterer Umwelttipp: Anliegerinnen und Anlieger können das Streugut bei Tauwetter wieder zusammenfegen, mehrmals verwenden und somit Kosten sparen. Außerdem sollten auch umweltfreundliche Produkte maßvoll eingesetzt werden.