Das Amt für öffentliche Ordnung ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zuständig.
Mit präventiven und repressiven Maßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und des Polizeirechts, wird die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet.
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse werden anlässlich von Veranstaltungen oder für Werbeträger, Warenauslagen und gastronomische Freisitzflächen erteilt.
Der Aufgabenbereich umfasst die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben, die Überwachung der Produkt- und Betriebshygiene, die Probenahme von Lebensmitteln sowie Kosmetika und Bedarfsgegenständen.
Dieser Aufgabenbereich umfasst die Ahndung von Lenkzeitüberschreitungen von Kraftfahrern durch Bußgelder der Bußgeldbehörde.