56.20 Arbeitsschutz
2.07.56.20
Kurzbeschreibung
Die Gewerbeaufsicht ist Überwachungsbehörde für die Realisierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, in der die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange miteinander vereinbart werden.
Weitere Informationen
Die Gewerbeaufsicht
- berät zur Material- und Energieeffizienz in den Betrieben,
- überwacht den Schutz der Beschäftigten in den Unternehmen, sowie den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen
- und trägt zur rechtsverbindlichen Ordnung des Wirtschaftslebens in den Bereichen des Arbeits- und Umweltschutzes bei.
Ihre Aufsichtstätigkeit ist gesetzlich vorgegeben und orientiert sich an den Prinzipien der Objektivität, der Unabhängigkeit und der Verlässlichkeit. Die Gewerbeaufsicht überwacht die Einhaltung der ursprünglich in der Gewerbeordnung enthaltenen Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes. Daraus ergeben sich Zuständigkeiten in Zulassungsverfahren, aber auch Beratungsaufgaben sowie die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften in Betrieben, auf Baustellen und in sonstigen Einrichtungen. In nahezu allen ihren Aufgabenbereichen ist sie auch zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen.
Zur Wahrung dieser Aufgaben sind Besichtigungen der örtlichen Gegebenheiten unverzichtbar. Zudem ermittelt die Gewerbeaufsicht bei Beschwerden von Nachbarn oder Beschäftigten über den Arbeits- oder Umweltschutz der Betriebe. Des Weiteren wirkt sie bei der Regional- und Bauleitplanung mit.
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- 56.20.00 Arbeitsschutz