Das Umweltschutzamt ist für Aufgaben des Umwelt- und Klimaschutzes und der nachhaltigen Stadtentwicklung zuständig. Hierzu zählen
Die Abteilung Umweltplanung und Landschaftsökologie im Umweltschutzamt, die im Umweltschutzamt angesiedelten Umweltrechtsbehörden (Boden, Wasser, Immissions-, Naturschutz und das Abfallrecht), sowie die Klimaschutzabteilung sind bei allen raumbezogenen Planungen, insbesondere der vorgezogenen und verbindlichen Bauleitplanung, fachlich und rechtlich (auch außerhalb der förmlichen Beteiligungsverfahren) beteiligt.
Die Amtsleitung des Umweltschutzamtes als 1. Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft, einer der Stellvertreter der Amtsleitung des Umweltschutzamtes als 2. Betriebsleiter und die Verwaltungsabteilung des Umweltschutzamtes erbringen Personalleistungen für den Eigenbetrieb.
Das Umweltschutzamt vollzieht die wasserrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Oberflächengewässer und des Grundwassers unter Einbeziehung der Klimaänderungsfaktoren (längere Trockenperioden, extreme Hochwasserereignisse).
Das Umweltschutzamt ist verantwortlich für den naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gebiets-, Biotop- und Objektschutz. Dies umfasst die Ausweisung und die Pflege von Schutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Grünbeständen sowie den Vollzug des Naturschutzrechtes bei besonders geschützten Biotopen und dem Artenschutz und die Führung des naturschutzrechtlichen Ökokontos.
Auf Basis der im Altlastenkataster für Freiburg erfassten und bewerteten Altablagerungen und Altstandorte, von denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, werden die notwendigen Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen durch das für die Stadt Freiburg als untere Verwaltungsbehörde zuständige Umweltschutzamt vorgegeben bzw. angeordnet.
Die Gewerbeaufsicht ist Überwachungsbehörde für die Realisierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, in der die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange miteinander vereinbart werden.