Umwelt mit Forst und Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Kinder, Jugend und Familien, städtische Kindertagesstätten, Schulen und Bildung (Musikschule, Volkshochschule, Planetarium)
Die Handlungsfelder des Büros der Bürgermeisterin umfassen die Koordination und Steuerung des gesamten Geschäftsbereichs des Dezernats II mit den Themen Umwelt, Abfallwirtschaft, Forstwirtschaft, Stadtgut Mundenhof, Schulen und Bildung mit Stabstelle Freiburger Bildungsmanagement und Planetarium, Kinder, Jugend und Familie sowie städtische Kindertagesstätten.
Die Aufgaben des Büros der Bürgermeisterin Dezernat II umfassen die Steuerung und Koordination im gesamten Geschäftsbereich mit den Themen Umwelt, Abfallwirtschaft, Forst, Schulen und Bildung, Kinder, Jugend und Familie sowie städtische Kindertagesstätten.
Das Umweltschutzamt ist für Aufgaben des Umwelt- und Klimaschutzes und der nachhaltigen Stadtentwicklung zuständig. Hierzu zählen
Die Abteilung Umweltplanung und Landschaftsökologie im Umweltschutzamt, die im Umweltschutzamt angesiedelten Umweltrechtsbehörden (Boden, Wasser, Immissions-, Naturschutz und das Abfallrecht), sowie die Klimaschutzabteilung sind bei allen raumbezogenen Planungen, insbesondere der vorgezogenen und verbindlichen Bauleitplanung, fachlich und rechtlich (auch außerhalb der förmlichen Beteiligungsverfahren) beteiligt.
Die Amtsleitung des Umweltschutzamtes als 1. Betriebsleitung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft, einer der Stellvertreter der Amtsleitung des Umweltschutzamtes als 2. Betriebsleiter und die Verwaltungsabteilung des Umweltschutzamtes erbringen Personalleistungen für den Eigenbetrieb.
Das Umweltschutzamt vollzieht die wasserrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Oberflächengewässer und des Grundwassers unter Einbeziehung der Klimaänderungsfaktoren (längere Trockenperioden, extreme Hochwasserereignisse).
Das Umweltschutzamt ist verantwortlich für den naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gebiets-, Biotop- und Objektschutz. Dies umfasst die Ausweisung und die Pflege von Schutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Grünbeständen sowie den Vollzug des Naturschutzrechtes bei besonders geschützten Biotopen und dem Artenschutz und die Führung des naturschutzrechtlichen Ökokontos.
Auf Basis der im Altlastenkataster für Freiburg erfassten und bewerteten Altablagerungen und Altstandorte, von denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, werden die notwendigen Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen durch das für die Stadt Freiburg als untere Verwaltungsbehörde zuständige Umweltschutzamt vorgegeben bzw. angeordnet.
Die Gewerbeaufsicht ist Überwachungsbehörde für die Realisierung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, in der die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange miteinander vereinbart werden.
Die Stadt Freiburg im Breisgau ist Schulträgerin der öffentlichen Schulen in Freiburg. Dies sind 30 Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule, zwei Werkrealschulen, sechs Realschulen, acht sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, neun Gymnasien, eine Gesamtschule sowie acht berufliche Schulen.
Die gesetzlichen Aufgaben des Schulträgers umfassen die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Schulinfrastruktur, die Ausstattung der Schulen mit funktionalem Mobiliar sowie modernen Lehr- und Lernmitteln, die Bereitstellung von Schulverwaltungskräften, die Ausstattung der Schulen mit einem angemessenen Schulhaushalt sowie die Organisation der Schülerbeförderung. Über alle Schularten hinweg wird die Umsetzung und Weiterführung einer systematischen und umfassenden Digitalisierung aller Schulen ein Schwerpunkt des DHH 2023/2024 sein. Grundsätzlich muss das Erlernen der Fähigkeit zu digital gestütztem Lernen in allen Schularten durch entsprechende Ausstattung verbessert werden.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen in Freiburg neben den allgemeinbildenden Schulen ein Angebot dar, um betroffene Kinder entsprechend ihrem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot angemessen zu unterrichten und zu betreuen.
Die acht städtischen beruflichen Schulen mit derzeit rund 14.000 Schüler_innen vermitteln ein breit gefächertes Bildungsangebot. Das Spektrum reicht vom gewerblich-technischen (4 Schulen) über den kaufmännischen (2 Schulen) bis zum hauswirtschaftlichen, sozialpflegerischen, agrarwirtschaftlichen, ernährungswissenschaftlichen, biotechnologischen und sozialwissenschaftlichen Bereich (2 Schulen).
Schüler_innen aller Schulen in Freiburg erhalten über den Regioverbund Freiburg (RVF) die Regiokarte Schüler/ Azubi angeboten, die gegenüber der Regiokarte für Erwachsene erheblich verbilligt ist.
Die Stabsstelle Freiburger Bildungsmanagement (FBM) entwickelt auf der Grundlage von Bildungsdaten eine Gesamtstrategie Bildung entlang der Lebenslinie.
Die Musikschule Freiburg und die Jazz & Rock Schulen Freiburg erteilen als staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen der Stadt Freiburg Unterricht in Elementarfächern, Instrumental- und Vokalunterricht, Klassen- und Ensembleunterricht.
Als moderne Einrichtung des öffentlichen Bildungswesens bietet die Volkshochschule Freiburg ein breit gefächertes und kundennahes Angebot, das die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung umfasst und den Erwerb von Schulabschlüssen sowie Eltern- und Familienbildung, Gesundheitsbildung und Sprachen einschließt.
Das Planetarium ist ein kulturelles Forum zur Darstellung des naturwissenschaftlichen Weltbildes.
Dem Teilhaushalt 9 – Kinder, Jugend und Familie sind seit der Ämterteilung zum Januar 2018 die beiden Ämter Amt für Kinder, Jugend und Familie und das Amt für städtische Kindertageseinrichtungen zugeordnet.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Zuschüsse an Frauen- und Mädchengesundheitszentrum, Frauenhorizonte, Frauen- und Kinderschutzhaus, Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt, P.I.N.K.
Auszubildende können auf Antrag Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) für schulische Ausbildung und für Meisterkurse (AFBG) erhalten.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) zum 01.04.2011 wurde das Ziel verfolgt, schwierige Situationen von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu verbessern und allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Horten zu ermöglichen.
Die Entwicklung junger Menschen wird durch Angebote der Stadt und Träger der freien Jugendhilfe nach §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII gefördert.
Die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien wird größtenteils durch den Kommunalen Sozialen Dienst und die Beratungsstellen geleistet.
Für Kinder unter drei Jahren, Kindergartenkinder und Schulkinder hält die Stadt derzeit insgesamt rund 12.100 Plätze in Kindergärten, Horten, Krippen und in der Tagespflege in unterschiedlichsten Formen (ganztags, Teilzeit, altersgemischt, integrativ usw.) bereit oder finanziert solche Plätze im Rahmen der Bezuschussung von Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe.
Um das Hilfeangebot optimieren zu können, ist eine gute Kooperation und Vernetzung zwischen Trägern der Jugendhilfe erforderlich.
Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert. Das hat zu einer deutlichen Ausweitung der Leistungen geführt.
Das Forstamt bewirtschaftet im Rahmen der Vorgaben des Bundes- und Landeswaldgesetzes den Stadtwald und Stiftungswald und berät und betreut den Privatwald im Stadtkreis Freiburg. Der Staatswald im Stadtkreis wird von zwei staatlichen Forstbezirken der AöR ForstBW bewirtschaftet.
Das Forstamt ist zuständig für die Vermietung/Verpachtung und Bewirtschaftung des Gebäudebestands der Stadtgärtnerei auf dem Mundenhof.
Das Kreisjagdamt bearbeitet das Jagdwesen im Stadtkreis mit dem Ziel, dass nur zuverlässige und sachkundige Personen die Jagd ausüben.
Der Tier-Natur-Erlebnispark Mundenhof nimmt als stark nachgefragter Erholungsort vielfältige Aufgaben wahr, um Tiere anschaulich und artgerecht zu präsentieren und Wissen zu den verschiedenen Tierarten zu vermitteln.
Das Forstamt unterstützt die zuständigen Dienststellen im Rahmen der personellen Möglichkeiten bei der Durchführung des Winterdienstes durch die Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen.
Das Forstamt bewirtschaftet den Stadtwald und Stiftungswald und berät und betreut private Waldbesitzende.