Im Bereich des Katastrophenschutzes hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz die Aufgabe, das Zivil- und Landeskatastrophenschutzgesetz innerhalb der Stadtverwaltung als ausführendes Amt der Unteren Katastrophenschutzbehörde umzusetzen.
12 Sicherheit und Ordnung
12.80 Katastrophenschutz