Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 2: Neubau eines Mehrfamilienhauses

1. Weiterentwicklung aus Sitzung vom 8. Dezember 2022

Markgrafenstraße 110 | Haslach

Protokoll

Der Beirat würdigt zunächst ausdrücklich die architektonische Weiterentwicklung des Projekts sowie das Umsetzen der Anmerkungen der letzten Beiratssitzung im Dezember 2022. Die Fassadegestaltung wurde vereinfacht, die Geschossigkeit reduziert und das Dach als Staffelgeschoss geplant. In Summe hat sich die geplante Geschossfläche deutlich reduziert. Die bestehende Bauflucht entlang der Markgrafenstraße wird aufgenommen und die Anzahl der Eingänge reduziert. Zusammen mit dem rückwärtigen Punktgebäude fügt sich die Bebauung nun deutlich besser in die Umgebungsbebauung ein, der Gebietscharakter ist ablesbar. Vor allem die Vereinfachung des Gebäudeentwurfs und der formalen Gesten werden begrüßt.

Die Reduzierung auf einen gemeinsamen Eingang im Vorderhaus von der Markgrafenstraße aus wird begrüßt. Auch sprechen die geplanten Loggien, die als Bereich jeweils 2 Wohnungen vorgelagert sind, dem Gemeinschaftsgedanken des Projekts. Allerding sieht der Beirat die Ausformulierung des Eingangsbereiches noch hinsichtlich folgender Punkte kritisch und verbesserungswürdig: Der vorgesetzte Aufzug sollte besser in die Gebäudekubatur integriert werden, um im Straßenverlauf ein harmonisches Bild abzugeben. Der Aufzug sollte auf dem Straßenniveau beginnen, um auf die aufwändige Rampenkonstruktion verzichten zu können, die die Vorgartenzone massiv stört und der angrenzenden Wohnung den nötigen Abstand nimmt. Die Eingangszone innerhalb und außerhalb des Gebäudes verträgt etwas mehr Raum. Im Moment ist diese im Erdgeschoss zu knapp bemessen, denkt man an mehrere Personen, die das Gebäude gleichzeitig begehen und verlassen. Die Anzahl der gestaltprägenden Elemente im Eingangs-/Treppenhausbereich zur Markgrafenstraße hin müssen reduziert und im weiteren Entwurfsprozess ausgearbeitet werden.

Wenngleich der Beirat den hohen Kostendruck des Projektes versteht und die Maßnahmen zur Reduzierung der Kubatur durch Bauherren und Planer würdigt, verbleiben in der vorgelegten Planung zahlreiche Wohnflächen im Souterrain, die äußerst kritisch gesehen werden. Im Rückgebäude ist ein gesamtes zu 100% eingegrabenes Geschoss geplant, dass lediglich über abgedeckelte Lichtschächte belichtet wird. Diese Räume sind ungeeignet zum Wohnen, dem kann keinesfalls zugestimmt werden. Im Vordergebäude bekommen die Räume im Untergeschoss ebenfalls wenig Licht. Das angeböschte Gelände verbessert die Situation, jedoch nehmen die darüberliegenden Balkone wieder Licht weg. Grundsätzlich können keinesfalls Kinderzimmer im Untergeschoss liegen. Hobby- oder Nebenräume sind denkbar. Es müsste überlegt werden, ob das Gebäude weiter angehoben werden kann, um die Situation zu verbessern und die Balkone im EG für eine bessere Lichtsituation verändert werden


Um dem Ausnutzungsproblem entgegenzuwirken könnte eine leichte Vergrößerung des rückwärtigen Gebäudes im Footprint und auch ggf. eine größere Geschosszahl untersucht werden, die jedoch deutlich unter der ursprünglichen Größe bleiben muss. Auch könnte eine Ausbildung einer Kopfsituation im Dachbereich auf der Nordostseite unter Einhaltung der Abstandsflächen dazu führen, Flächen aus dem Untergeschoss an anderer Stelle unterzubringen.

Der vergrößerte Gemeinschaftsbereich wird begrüßt und wird ein gutes Angebot für die zukünftigen Bewohner geben.
Die Stellplätze sind nun besser platziert. Die Fahrradstellplätze im Einfahrtsbereich zu Hof hin wirken unglücklich. Es ist zu prüfen, ob diese auch noch an anderer Stelle untergebracht werden können.

Die Planer erbaten noch Hinweise zu folgenden Punkten:

  1. Die Setzung des Punkthauses im rückwärtigen Bereich wurde in 2 Varianten vorgestellt, einmal parallel zum Vorderhaus sowie gedreht und die Richtung der angrenzenden Gebäude auf der Ostseite aufnehmend. Prinzipiell sind beide Varianten denkbar. Der Beirat bevorzugt Position 1, da die parallele Stellung zum Vordergebäude denen der Nachbarschaft entlang der Markgrafenstraße entspricht und dadurch im Ensemble mit den Nachbargebäude ruhiger wirkt und sich besser einfügt.
  2. Die Grundrissausbildung und die Wohnungszuschnitte sind konsequent und logisch auf die Gebäudestruktur angepasst und bieten klare Aufteilungen sowie eine Grundflexibilität für eine differenzierte Aufteilung in den unterschiedlichen Wohnungen.
    Der Gestaltungsbeirat dankt der Baugemeinschaft und dem Architekturbüro für die Weiterentwicklung und bittet um Wiedervorlage in einer der kommenden Beiratssitzungen.