14. Sitzung | 14. Juli 2016, 14 Uhr
TOP 4: Errichtung eines Büro- und Geschäftsgebäudes
Münsterplatz 3 | Altstadt
Bauherr: LBBW Immobilien Development GmbH
Planverfasser: Jo. Franzke Architekten, Frankfurt
Protokoll
Der Gestaltungsbeirat bedankt sich bei dem Architekt und dem Vertreter des Bauherrn für eine sorgfältige und gut nachvollziehbare Präsentation des Bauvorhabens am Münsterplatz 3 in Freiburg.
Nach einer intensiven Diskussion und Besichtigung des Gebäudes vor Ort sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dem geplanten Abbruch des Hauses zugestimmt werden kann. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und kann auf Grund der eingeschränkten baulichen und räumlichen Qualität entfernt werden. Die Voraussetzung für den Abriss ist ein neuer Baustein der den Ort deutlich aufwertet indem er sich zeitlos in die Reihe der vorhandenen Bauten fügt.
Der vorgestellte Entwurf des neuen Gebäudes erfüllt die formulierten Bedingungen nahezu vollständig. Das gilt sowohl für die Proportionen der Fassaden des Hauses wie auch für die Wahl der Materialien die den Ort charakterisieren. Eine gestalterische Betonung des zentralen Eingangs im Erdgeschoß könnte der Fassade ein unverwechselbares Gesicht verleihen ohne das Gesamtbild zu schmälern.
Der Architekt zeigt mit seinem Entwurf Mut zur Einfachheit. Diese architektonische Haltung ist aus der Sicht des Gestaltungsbeirats an diesem sensiblen Ort im Herzen von Freiburg ein guter Beitrag für das Weiterbauen im historischen Kontext in der Stadt.