Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 2: Errichtung von vier Wohngebäuden

Belchenstraße 8 | Haslach

Bauherr: Freiburger Stadtbau GmbH

Planverfasser: MoRe Architekten

Protokoll

Das geplante Ensemble von fünf Punkthäusern ersetzt das bestehende 12-geschossige Wohngebäude. Die städtebauliche Anordnung der Baukörper ist Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung.
Durch die Überarbeitung hat das Projekt sich in einigen Punkten verändert.
Die Fussabdrücke der Gebäude sind grösser geworden. Dadurch entsteht ein ungünstiges Verhältnis zwischen Umgebungsfläche und bebauter Fläche. Ein Ziel des ursprünglichen Entwurfs war ein Anschluss an die Josef-Brandel-Anlage und ein hineinführen in das Quartier. Die großzügige Eingrenzung der Privatgärten durch Hecken steht der Öffnung zum Park hin und der Quartiersplatzbildung im Weg. Die privaten Freiflächen schränken den öffentlichen Freiraum ein, er erscheint hier als „Restfläche“. Eine Reduktion der privaten Freiflächen und das herausbilden und ausstatten eines hochwertigen Quartiersplatzes wäre aus Sicht des GBR förderlich.
Der bestehende Baumbestand ist Teil der Identität des Viertels und sollte soweit wie möglich erhalten bleiben.
Der zentrale Platz sollte neu gedacht werden indem eine planerische Aussage hinsichtlich der möglichen Nutzung und Ausgestaltung konkretisiert wird.
Durch die Lage der Tiefgarageneinfahrt sind alle Gebäude entlang der Belchenstrasse nach Osten hin verschoben worden und der Quartiersplatz ist weniger gut gefasst. Der Beirat regt an, zur Gunsten des Quartiersplatzes über die Positionierung der vier Gebäude im 2. Abschnitt nachzudenken.
Auch das geplante Nebengebäude verhindert eine offene Gestaltung der Grünflächen. Es schirmt den Quartierstreff nach Westen hin ab. Die Fahrradabstellplätze sollten möglichst in der Tiefgarage untergebracht werden. Auf das Nebengebäude sollte verzichtet werden. Bei diesen Bemerkungen geht es dem Gestaltungsbeirat um eine nachhaltige Qualität des kleiner gewordenen Freiraums.
Die überarbeitete Planung sieht 5 und 6-geschossige Punkthäuser vor. Zusammen mit den vergrösserten Fussabdrücken ergibt sich hier eine deutlich grössere Baumasse. Aus diesem Grund ist der Beirat ist der Meinung, dass zumindest die vier weiteren Baukörper 5-geschossig sein müssen.
Der Beirat empfiehlt ausdrücklich keine Kunststofffenster zu verwenden. Holzfenster wären eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Alternative.
Auf eine Wiedervorlage wird verzichtet.