16. Sitzung | 24. November 2016, 14 Uhr
TOP 1: Errichtung eines Bürogebäudes
Heinrich-von-Stephan-Straße 1 | Unterwiehre
Bauherr: Moser GmbH & Co.KG
Planverfasser: Werkbau Architektur GmbH
Protokoll
Die Planung sieht die Erstellung eines Bürogebäudes, das präzise die im Bebauungsplan definierten Baulinien nachzeichnet. Auf Grund des hohen Grundwasserstandes ist auf der Erdgeschossebene des als Hoftypus geplanten Gebäudes Parkierung vorgesehen. Somit kann der Nachweis der Stellplätze mit einer Tiefgaragenebene erfolgen.
1. Kubatur und Höhenentwicklung des Gebäudes
Die derzeit geplante Kubatur des Hauses mit ihrer differenzierten, fünf bis sieben Geschoß hohen Ausgestaltung, kann sowohl städtebaulich wie auch gestalterisch nicht überzeugen. Vorgeschlagen wird, die Kubatur durchgängig sechsgeschossig auszubilden, womit aus Sicht des Beirats ein ruhiger Abschluss der Bebauung entlang der Heinrich-von-Stephanstraße gebildet wird.
2. Höhenlage und Freiraum
Die Höhenlage des Hauses sollte überprüft werden. Im derzeitigen Zustand versinkt der Baukörper gegenüber der angrenzenden Heinrich-von-Stephanstraße und wird somit seiner prominenten Stellung nicht gerecht. Auch entlang der Basler Straße sollte ein großzügiger Vorbereich geschaffen werden. Die dargestellte Erschließung in Form von schmalen Treppenläufen schafft keine angemessene Einbindung des Hauses an den öffentlichen Raum. Ein qualifizierter Außenanlagenplan sollte zwingend erstellt werden. Die Lage des Gebäudes am Hölderlebach bietet ein enormes Potenzial für die Freiraumplanung. Die Überprüfung der Höhen und der Einbindung des Gebäudes in den Freiraum und die umgebende Bebauung sollte über Schnitte und ein Arbeitsmodell erfolgen.
3. Erdgeschoss
Das Erdgeschoss sollte deutlich höher ausgebildet werden. Dessen Höhenlage wäre in den einzelnen Bereichen genau zu prüfen. Ziel sollte es sein, dass trotz des bestehenden Gefälles der angrenzenden Straßen, keine „Hürden“ zwischen Gebäude und Straßenraum aufgebaut werden. Die unmittelbare Anordnung der Stellplätze entlang der Fassaden reduziert deutlich die mögliche Attraktivität des Hauses. Die dort vorgesehenen Stellplätze sollten zugunsten von Ladennutzungen weichen. Die Adressbildung des Gebäudes wäre durch eine gute Dimensionierung und Erkennbarkeit des Eingangsbereiches bzw. Foyers deutlich zu steigern.
Die Ausbildung der Ecke Ecke Heinrich-von-Stephanstraße / Basler Straße ist dem Bebauungsplan geschuldet. An dieser Stelle wird der Bürgersteig jedoch sehr eng ausgebildet. Zu prüfen wäre, ob an dieser Stelle im Erdgeschoss eine großzügigere Freiraumsituation entstehen könnte.
4. Fassaden
Die Erstellung der Fassaden aus Klinkermauerwerk wird begrüßt. Die derzeitige Gestaltung wirkt sehr beliebig. Ähnlich wie bei der Kubatur, sollte an dieser prägnanten Stelle, das Gebäude in seiner Materialität und Erscheinung einen gut proportionierten Stadtbaustein darstellen. Zu prüfen wäre, ob die Treppenhäuser in den dunklen Eckes des Hauses positioniert werden sollten. Dadurch könnte der Anteil gut belichteter Büroräume entlang der Straßenfassaden deutlich erhöht und deren Erscheinungsbild beruhigt werden.
Der Gestaltungsbeirat bittet um eine erneute Vorlage des Projektes nach erfolgter Überarbeitung.