22. Sitzung | 1. Februar 2018, 14 Uhr
TOP 2: Neubau eines Bürogebäudes
Heinrich-von-Stephan-Straße 15 | Unterwiehre
Bauherr: STRABAG Real Estate GmbH
Planverfasser: MHM architects, Wien
Protokoll
Die Erläuterung des Projektes erfolgt an Hand eines präzisen Massenmodells und wesentlichen Planunterlagen. Der Beirat empfiehlt in der weiteren Bearbeitung ein Herausarbeiten folgender Themen:
1. Proportion und städtebauliche Bezüge
In Umsetzung des städtebaulichen Leitbildes sollte sich der Neubau in Tiefe und Höhe an dem benachbarten Hotel orientieren. Die Trauflinie des Hotels ist unbedingt einzuhalten.
2. Haupteingang
Die Lage des Haupteingangs, mittig am Gebäude, überzeugt nicht. Diese Lage widerspricht dem städtebaulichen Leitbild, das von einer Erschließung an den Gebäudeenden bzw. -ecken ausgeht. Der Haupteingang liegt jetzt versteckt hinter dem Hochpunkt und scheint vordergründig aus der inneren Organisation von Fluchtweglängen entwickelt zu sein. Um die räumliche Qualität der geplanten Rücksprünge der Gebäudeenden und die Adressbildung zu stärken, sollte der Haupteingang dorthin verlegt werden. Die Anordnung eines zweiten Treppenhauses ließe sich auch aus wirtschaftlichen Überlegungen begründen und es wird eine Verlängerung des Neubaukörpers empfohlen.
3. Fassade
Mit der Überarbeitung der Fassaden sollte der Haupteingang im Volumen deutlich erkennbar sein. Die Behandlung der zur Bahn orientierten Gebäudeecken ist zu überprüfen. Auch wirkt die Einführung des dünnen Bandes zwischen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sehr beliebig. Generell wird an dem prominenten Ort eine höhere Wertigkeit der Fassade erwartet als die derzeit geplante Anwendung eines Wärmedämmverbundsystems. Die städtebaulich wichtigen Vorplätze an den Gebäudeenden sollten anspruchsvolle Nutzungen und adäquate Fassaden erhalten.
4. Freiraum
Die unter Punkt 2. empfohlene Erschließung und künftige Adressbildung an den Gebäudeecken wird von dem Freiflächenkonzept des Außenraumes unterstützt; vor allem durch die geplante Baumgruppe und den Retentionsbrunnen. Es entstehen darüber hinaus, auch durch die vorgesehenen Nutzungen im Hochhaus starke Innen- und Außenbezüge sowie Orte der Kommunikation. Die im städtebaulichen Entwurf vorgesehenen kleinen Vorplätze (zwischen 5a und b sowie 5b und c) sind wertvolle Orte im Quartier und sind dementsprechend hochwertig auszustatten. Abstellorte und Restflächen sind hier nicht vorstellbar. Die Fahrradabstellplätze könnten in die Parkbuchten, eingangsnah, als auch in der TG untergebracht werden.
Der Beirat dankt dem Bauherren und den Architekten für die Vorstellung des spannenden Projektes und bittet um eine erneute Vorlage nach erfolgter Überarbeitung.