25. Sitzung | 12. September 2018, 14 Uhr
TOP 2: Neubau eines Bürogebäudes
Heinrich-von-Stephan-Straße 13 | Unterwiehre
Bauherr: STRABAG Real Estate GmbH
Planverfasser: Böwer-Eith-Murken-Vogelsang Architekten, Freiburg
Protokoll
Architekt Vogelsang vom Büro Böwer Eith Murken Vogelsang, von dem auch der Masterplan für das Gesamtgebiet stammt, stellt den aktuellen Planungsstand vor und erläutert die Nutzungsstruktur, die sich im Erdgeschoss als relativ komplex darstellt. Aus den von Bauherrenseite gewünschten Funktionszuordnungen und -zusammenhängen ergeben sich zum Teil unbefriedigende Auswirkungen auf den umgebenden öffentlichen Raum. Der Gestaltungsbeirat regt an, die Adressierung des Gebäudes eindeutiger zu definieren, am besten durch Verlegung des Haupteingangs an die Nordseite (mit durchgestecktem Foyer zum Hof).
Die Hierarchisierung der öffentlichen und halböffentlichen Räume sollte sich im Grundriss klarer widerspiegeln. Zum Hof hin sollten attraktive Nutzungen angeordnet werden.
Die Fahrradrampe beeinträchtigt die Gestaltung und Nutzung des Hofes erheblich. Sie sollte an weniger prominenter Stelle evtl. direkt am oder im Gebäude angeordnet sein.
Bei der Kubatur des Baukörpers und der Gestaltung der Fassade ist zu beachten, dass es sich um ein Zwillingsgebäude zusammen mit dem nächsten südlich anschließenden Baustein handelt. Das bedeutet eine exakte Übernahme der Traufhöhe, eine abgestimmte Fassadentypologie und den Wegfall des Steges auch beim noch nicht geplanten 4. Bauabschnitt.
Die zur Sitzung präsentierte Fassade stellt im Bereich des Erdgeschosses eine Verbesserung gegenüber der Sitzungsvorlage dar. Dennoch wird die mit 6,45m überhohe Geschosshöhe des Erdgeschosses als problematisch angesehen, sowohl für die Fassadenproportionen als auch für Teile der Innenräume und insbesondere auch als Hypothek für den nächsten Bauabschnitt, der eine gestalterische Einheit mit diesem eingehen muss.
Grundsätzlich wird seitens des GBR festgehalten, dass der Freiraum eine Schlüsselrolle in der gesamten Bebauung an der Heinrich- von-Stephan-Straße einnimmt und dieser so geplant und entwickelt werden muss, dass er nicht zum toten Raum/Angstraum verkommt. Es ist notwendig, dass der Freiraum mit Leben gefüllt wird.
Der Gestaltungsbeirat vertraut darauf, dass seine Anregungen in angemessener Form in die weitere Planung aufgenommen werden, und wünscht dem Projekt unter Verzicht auf eine weitere Wiedervorlage einen guten Fortgang.