37. Sitzung | 8. Oktober 2020, 14 Uhr
TOP 1: Neubebauung und Garagenhof
Belchenstraße 4 | Haslach
Bauherr: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Freiburg
Planverfasser: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Freiburg
Protokoll
Der stadträumliche Rahmen dieser beiden Anträge ist geprägt von einer klar erkennbaren und im Grundsatz qualitativ hochwertigen Nachkriegsbebauung. Um das ehemalige Hochhaus als Sondertypologie wurde eine durch horizontal lagernde Zeilen und lineare Hofräume geprägte Stadtlandschaft angelegt. Ein übergeordneter Grünzug gliedert sich organisch in das mittlerweile dicht bewachsene Außenraumgerüst ein, sodass eine insgesamt grünbetonte Raumstruktur entstehen konnte. Sowohl klimatisch als auch nutzungstechnisch stellt diese Konstellation eine große Qualität, insbesondere für preislich gedämpften Wohnungsbau dar.
Durch den Abriss des Hochhauses und den Neubau fünf punktförmiger Stadthäuser zwischen 4- bis 6 Geschossen wurde die bisherige typologische Ausnahmestelle weiterhin mit einer nichtlinearen Bebauung besetzt. Einige der bestehenden Zeilen in der unmittelbaren Nachbarschaft wurden saniert und um ein Geschoss aufgestockt. Durch beide Maßnahmen wurde der Grundcharakter des Gesamtareals zwar verändert, aber nicht zerstört. Eine in Auftrag des Stadtplanungsamtes erstellte Studie stützt die Verfestigung der vorhanden städtebaulichen Struktur.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt bei der Neubebauung der Belchenstraße 4-6 nicht wie vorgeschlagen die östlich benachbarte Punkthausbebauung aufzugreifen, sondern dieses Grundstück in die Kontinuität der das Umfeld positiv prägenden Zeilenbebauung zu integrieren. Durch die Verbindung der zwei geplanten Baukörper zu einer viergeschossigen Zeile, dem stärkeren Heranrücken an die Belchenstraße und der Ausbildung einer wirtschaftlichen Gebäudetiefe kann hier der städtebauliche Anspruch und die beabsichtigte Wirtschaftlichkeit in Einklang gebracht werden. Die so entstehende Bebauung stützt das Raumprofil der immer wichtiger werdenden Belchenstraße und stabilisiert das Gesamtquartier auch im Hinblick auf die anstehenden, weiteren Sanierungen bzw. Neubauten in der Nachbarschaft. Es kann so beispielhaft gelingen eine stadttypologisch wertvolle Struktur die sowohl baulich als auch wirtschaftlich den heutigen Bedingungen nicht mehr Rechnung tragen kann zu erneuern, ohne den Grundgedanken bzw. die vorhandene Raumqualität zu zerstören.
Der Bebauungsvorschlag des Garagenhofs in der Drei-Ähren-Straße besetzt ein schmales Baufeld parallel zur deutsch-französischen Grundschule. Dieses gesamte Baufeld ist bislang rein den öffentlichen Nutzungen wie zum Beispiel Bildung vorbehalten, eine Wohnbebauung kommt hier nicht vor. Das beplante Grundstück dient als Garagenhof. Der Vorschlag des Bauherrn sieht eine 4- geschossige Bebauung in direkter Anlehnung an die Bürgersteigkante vor. Der GBR sieht sowohl die Position als auch die Höhe des Gebäudes, in Bezug zur Grundschule kritisch. Die im Quartier durchgängig eingehaltene vorhandene Vorgartensituation, das Abrücken der Gebäudevorderkante von der Straße sollte auch hier unbedingt eingehalten werden. Durch das Abrücken wird sich die Höhe des Baukörpers von selbst um mindestens ein Geschoss verringern, um die notwendigen Abstandsflächen zur Nachbarbebauung Schule einzuhalten und ein räumlich wie funktionales Nebeneinander zu gewährleisten. In dieser Art ausgebildet kann sich der GBR die eher fremde Wohnnutzung auf diesem Areal durchaus vorstellen.
Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrenschaft für die Vorstellung und das konstruktive Gespräch und wünscht sich im weiteren Verlauf der Planung eine Vorstellung der weiteren Entwicklung.