Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 3: Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes

Merzhauser Straße 110 | Unterwiehre

Bauherr: Hr. Thomas Holtz, Immobilien & Hausverwaltung, Freiburg

Planverfasser:  Fuchs.Maucher.Architekten, Waldkirch

Protokoll

Der GBR begrüßt das Vorhaben dass Bestandsgebäude an der Merzhauser Straße 110 zu erhalten, aufzuwerten und zu erweitern, sowohl unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit (Sicherung von Grauer Energie) als auch in architektonischer Hinsicht. In aller Einfachheit sind bei diesem Gebäude die grundsätzlichen architektonischen Prinzipien der Moderne und der Architektur der Entstehungszeit der 1960er Jahre umgesetzt.
Das Gebäude lässt das Erdgeschoss unbesetzt und ruht auf Stützen. Durch die Trennung von Erschließungsbauwerk und Nutzflächen entstehen maximal flexible Grundrisse. Die Fassade ist durch die auskragende Grundkonstruktion nichttragend ausgeführt und dadurch frei gestaltbar. Die hierdurch entstehenden Gebäudeproportionen sind ausgewogen und fügen sich in den Kontext ein.
Schwachpunkte sind die bislang unbefriedigende Gestaltung der Eingangs- und Erdgeschosszone sowie die Fassadengestaltung mit Blechpaneelen, die mittlerweile auch materiell schwer beschädigt erscheint.
Zu der nun vorgelegten Planung werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
Städtebau
Die Abwicklung der Merzhauser Straße zeigt eine durchgängig homogene Gebäudehöhe zwischen drei – und vier Geschossen, einzig der öffentliche Bau einer Schule ragt hier heraus. Der Gestaltungsbeirat kann sich eine moderate Erhöhung des Gebäudes um ein Geschoss vorstellen, ohne dass dadurch ein Maßstabssprung ausgelöst wird. Eine Aufstockung um zwei Geschosse würde sowohl in der Integration in der Gesamtabwicklung der Merzhauser Straße als auch im Bereich der Gebäudeproportionen scheitern. Auch würde durch eine zweigeschossige Aufstockung eine unerwünschte Bezugswirkung auf das angrenzende Gewerbegebiet entstehen.
Erdgeschoss und Freiraum
Das Gebäude präsentiert sich durch eine aufgeständerte Bauweise, die im Hinblick auf die Nutzung der Zugangsebene bei dem Umbau eine Herausforderung darstellt. Das Gremium schlägt vor die Zugangsebene mit Anordnung der Parkierung sowie dem Gebäudezutritt in Varianten zu überarbeiten. Die Parkplätze sollten auf das notwendige Maß reduziert werden. Die Parkierungsflächen und Freiräume sind jeweils zu bündeln. Die Adressbildung vom Straßenraum der Merzhauser Straße – möglicherweise auch vom heute stillgelegten Zwischengebäude an der Oltmannsstraße ist zu prüfen.
Die geplante Vorzone an der Merzhauser mit Carport und Solardach überfrachtet den Ort gestalterisch und erweist sich als kontraproduktiv im Hinblick auf den guten Gedanken zur Ergänzung der Baumpflanzungen. Das Solardach ist effektiver auf dem Gebäudedach herzustellen. Die Grundstückseinzäunung aus Sicherheitsgründen wird in Frage gestellt. Mit dem Verzicht ergeben sich neue Gestaltungsansätze für den Zugangsbereich, die ausgeschöpft werden könnten. Der Gedanke den vorhandenen Pausengarten im Norden neu zu gestalten wird befürwortet. Jedoch trägt die absolute Verschattung und die Umgebungsnutzung der Oltmannsstraße nicht zu einem erholsamen Aufenthalt bei. Das Gremium regt an die Größe, Ausrichtung und Ausgestaltung der Eingangshalle im Zusammenhang mit einer großzügigeren Außenraumplanung zu überdenken.


Dachgeschoss
Der GBR empfiehlt das neu hinzukommende Geschoss gestalterisch vom Mittelteil des Gebäudes abzusetzen und somit dem typischen und schönen Impulsbild der 60er Jahre Architektur näher zu kommen. Wichtig ist eine durchgängig einheitliche Gestaltung. Eine Betonung der Ecksituation wie in der eingereichten Fassung erscheint nicht hilfreich und auch nicht erforderlich. Ausdrücklich nicht gemeint ist damit ein pauschales Zurücksetzen durch umlaufende Terrassen. Die in der Projektvorstellung gezeigte Holzkonstruktion des Aufbaus könnte Impulsgeber für die Materialisierung der Fassade werden.
Fassade
Die Neugestaltung der Fassade wird begrüßt. Die vorgelegte Konzeption verbindet die Elemente vom Typus Lochfassade mit dem Typus der Bandfassade. Der GBR regt an, hier eine klare Position einzunehmen, also entweder „Loch“ oder „Band“. Das Gebäude wird dadurch in seiner Identität gestärkt, insbesondere auch in Bezug auf den unmittelbar angrenzenden Nachbarn. Besonderer Wert ist auf die Ausgestaltung der Seitenfassaden zu legen. Auch der Bereich der Eingangshalle muss in dieses gestalterische Gesamtkonzept integriert werden.
Nutzung
Die vorgesehen Nutzung des neuen Dachgeschosses als Wohnnutzung wird sowohl von Seiten der Verwaltung abgelehnt als auch von dem GBR sehr kritisch gesehen. Sowohl in Bezug auf die Nachbarschaft mit dem bestehenden Gewerbegebiet als auch zur Lärmsituation der Merzhauser Straße wird durch die Nutzung als Wohnung ein großes Konfliktpotential aufgebaut. Gerade die gegenseitige Schwächung von Gewerbe und Wohnen ist für dieses Gebiet zu vermeiden.
Der Gestaltungsbeirat dankt dem Bauherrn und dem Architektenkollegen für die sehr gute Projektvorstellung und die offene Diskussion. Um eine Wiedervorlage des Projektes nach erfolgter Überarbeitung wird gebeten.