42. Sitzung | 22. Juli 2021, 14 Uhr
TOP 2: Sanierung und Aufstockung der bestehenden Wohnbebauung
Reinhold-Schneider-Straße 19 | Littenweiler
Bauherr: Erzbischöflicher Stuhl, Freiburg
Planverfasser: Grießbach + Grießbach Architekten, Freiburg
Protokoll
Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass das Projekt in einer frühen Entwicklungsphase vorgestellt und diskutiert wird.
Eine Nachverdichtung durch Aufstockung kann unter städtebaulichen und Aspekten der Wohnraumbeschaffung für bezahlbares Wohnen gut nachvollzogen werden. Es wurde daher diskutiert, welche Maßnahmen bezüglich Dachform und Höhenentwicklung städtebaulich angemessen sind und weitere Empfehlungen zur Erschließung und Freiraumplanung gegeben.
Der Gestaltungsbeirat regt dringend an, die bisher ungünstige Erschließung der Treppenhäuser über jeweils eine halbgeschossige Außen- wie Innentreppe zum Erreichen des Erdgeschosses im Zug der Sanierung und Aufstockung zu bereinigen. Nur so kann eine klare Orientierung und Adressbildung gelingen. In diesem Zusammenhang sollte eine Integration der Aufzugsanlage in das Treppenhaus (z.B. im Bereich der bestehenden WC-Anlagen) untersucht werden. Das Verlegen der Aufzuganlagen nach Süden in das Loggien-Band wird kritisch gesehen, da dadurch der Gartenbereich, der im Sinne einer optimalen Freiraumqualität der Bewohner*innen einer privaten Freiraumnutzung zugeführt werden sollte, mit Erschließungswegen beaufschlagt wird, die die Privatheit in diesem Bereich stören.
Der Freiraum nach Süden hat großes Potenzial, das unter Einbindung eines/einer Landschaftsarchitekt*in entwickelt werden sollte. Die in die Jahre gekommene Grünfläche sollte unter Berücksichtigung des Bestands neu gedacht und gestaltet werden. Dies betrifft ebenso die Zugangssituation und Modellierung der Freiflächen in Bezug auf die Kellerzugangssituation.
Der Gestaltungsbeirat teilt die Auffassung, dass der Versatz der drei Hauseinheiten, die leicht zueinander versetzt sind, nicht explizit gestalterisch herausgearbeitet werden muss.
Hinsichtlich einer angemessenen Höhe werden auf Grund der Höhenstaffelung zwischen dem Studentenwohnheim und den im Süden angrenzenden Reihenhäusern maximal vier Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss als angemessen erachtet. Es wird angeregt, die Idee des durchlaufenden Loggien-Bandes mit kleinen Wintergärten auch ohne Aufzugsanlagen weiter zu verfolgen. Der differenzierten Fassadengestaltung sollte mit Sorgfalt begegnet werden.
Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrin und dem Architektenkollegen für die sehr gute Projektvorstellung und die offene Diskussion. Um eine Wiedervorlage des Projektes nach erfolgter Überarbeitung wird gebeten.