48. Sitzung | 21. Juli 2022, 14 Uhr
TOP 3: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Ortsverwaltung
1. Weiterentwicklung aus Sitzung vom 18.7.2019
Breisgauer Straße 61 | Lehen
Planverfasser: Vogt Architekten BDA, Grenzach-Wyhlen
Protokoll
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die vorgestellte Lösung, ein Gebäudeensemble zu schaffen, dass sich um einen rückwärtigen Hof gruppiert und sich somit in der Körnung in die umliegende Bebauung einfügt. Das geplante Gebäudeensemble bietet die Chance für die Gestaltung eines öffentlichkeitsorientierten Akzents mit Standesamt im Verlauf des Straßendorfes.
Dabei wirkt die Aufteilung in drei Gebäudeteile funktional sinnvoll: zweigeschossiges Satteldachhaus zur Straße hin mit den Räumen der Ortsverwaltung, höheres Flachdachgebäude für die Feuerwehrfahrzeuge im Hof, niedriger Verbindungsbau mit Nebennutzungen. Auch die tiefergelegten Stellplätze, die aus Lärmschutzgründen mit einem üppig begrünten Dach überdeckelt werden sollen, erscheinen sinnvoll.
Damit sich das Projekt gelingt ebenso sensibel, wie in der Körnung, im Detail einfügt, empfiehlt das Gremium folgende Punkte noch zu untersuchen bzw. zu verbessern:
Der Hauptbaukörper an der Straße ist im Vergleich zum Bestandsbau deutlich weiter in Richtung der Straßenmitte gerückt. Hier sieht der Gestaltungsbeirat Schwierigkeiten in der Nutzung des Vorplatzes der Ortsverwaltung samt vorhandener Bushaltestelle und Zebrastreifen. Der Platz reicht für eine größere Menschenmenge, z.B. bei Hochzeiten wahrscheinlich nicht aus. Zudem wird die Ortsverwaltung auch Servicedienste für den Stadtteil Zinklern übernehmen, sodass der Besucherverkehr eher zu als abnimmt. Es ist zu untersuchen, wie weit der Neubaukörper zurückgesetzt werden kann, aus Sicht des Gremiums idealer Weise bis auf die Linie des Bestandsbaukörpers.
Die aktuelle Planung verschiebt den „Vorplatz“ in Richtung der bestehenden Kastanie und Tränke und verlegt so dessen Mitte zwischen das angrenzende Nachbargrundstück und die neue Ortsverwaltung. Zu überlegen ist, ob dieser besondere Platz, der auch für Hochzeiten genutzt wird, wirklich in die seitliche Gasse und damit komplett vor die Fassade (mit Eingangstür und Terrasse) des Nachbarn gelegt werden muss und sollte. Aus Sicht des Gestaltungsbeirats ist dies kein geeigneter Ort für diese Nutzung. Ein Teil dieses Platzes ist zum einen eigentumsrechtlich dem Nachbarn zugeordnet und zum anderen kreuzt dessen Einfahrt zum hinteren Grundstück den Platz zusätzlich.
Es ist naheliegend, das neue Gebäude der Ortsverwaltung mit ausreichend Abstand zur Straßenmitte und Orientierung des Eingangs zur Straße hin auszurichten. Um dies zu erreichen und Raum zu gewinnen, empfiehlt der Beirat zu prüfen, ob die Lagerflächen im Feuerwehrgebäude weiter minimiert oder an anderer Stelle untergebracht werden können.
Es wird lobend hervorgehoben, dass für die Fassadengestaltung bereits Gestaltungsvarianten für Putze und Farben erarbeitet wurden. Die Fassadengestaltung des Hauptgebäudes wirkt jedoch aufgrund der geringen Größe des Gebäudes noch zu unruhig. Es wird empfohlen, die Fensterformate zu vereinheitlichen. Die großen Über-Eck-Fenster wirken fremd und nicht angemessen. Auch die Gauben-Fläche sollte verkleinert werden, damit das geplante Satteldach seine Wirkung entfalten kann. Die Fassaden des Neben- und Rückgebäudes sind entsprechend anzupassen.
Bei der Ortsbesichtigung hat sich gezeigt, dass die vorhandenen großkronigen Bäume, 2 Kastanien an der Breisgauer Straße, die Linde vor der Brandwand des Nachbargebäudes sowie die im Kreuzungsbereich Breisgauer Straße / Kirchbergstraße auf Privatgrundstück stehende große Magnolie wichtiger Bestandteile im Straßenbild sind. Da die Durchfahrt zum Feuerwehrhof mit 8,7 m sehr breit ist und für die Feuerwehr nur eine Zufahrtsbreite von max. 6,0 m benötigt wird, ist zu prüfen, ob die bildprägende Linde erhalten werden kann, ggf. auf Kosten des geplanten Längsparkplatzes.
Die geplante 2,5 m hohe Lärmschutzmauer an der westlichen Grundstücksgrenze sollte aus stadtklimatischen und visuellen Gründen begrünt werden. Der gute Vorschlag hinsichtlich der intensiven Dachbegrünung auf dem Garagendach sollte auch auf den übrigen Flachdächern z. B. als extensives Retentionsdach vorgesehen werden.
Es ist gewünscht, dass die erarbeiteten Ergebnisse der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats mitgeteilt werden und der Gestaltungsbeirat über diesen Weg über die Weiterentwicklung des Projekts informiert wird.