57. Sitzung | 1. Februar 2024, 14 Uhr
TOP 4: Neubau eines Bildungscampus
1. Weiterentwicklung aus Sitzung vom 7.12.2023
Hildastraße 39 | Oberwiehre
Planverfasser_in: Geis & Brantner, Freiburg
Art der Beratung: 1. Weiterentwicklung, Erstvorlage am 07.12.2023, Beratung in öffentlicher Sitzung in Präsenz
Protokoll
Auf dem Eckgrundstück Hildastraße/Talstraße in der Wiehre beabsichtigt die Erzdiözese Freiburg, den Neubau eines Bildungscampus in Nachbarschaft der St. Ursula-Schulen zu realisieren. Der Gestaltungsbeirat konnte das Projekt bereits ein erstes Mal in seiner Sitzung im Dezember 2023 beraten. Die wesentliche Anregung für die Weiterentwicklung des Entwurfes war, die Gebäudeecke Hildastraße/Talstraße wegen ihrer stadträumlichen Besonderheit deutlich zu betonen. Dies sollte auch im Grundriss und im erdgeschossigen Nutzungsangebot an der Ecke seinen Niederschlag finden. Für die Betonung der Ecke sollte auch geprüft werden, partiell ein 5. Geschoss zu errichten. Zusätzlich hatte der Beirat neben einigen weiteren Punkten vor allem auch empfohlen, das Erdgeschoss höher als die Regelgeschosse auszubilden und im Fassadenbild deutlicher auf die Nutzung des Gebäudes einzugehen.
Die Bauherrin und das beauftragte Architekturbüro haben in der Weiterentwicklung des Entwurfes die Prüfaufträge und Empfehlungen des Beirats aufgegriffen, konzeptionell bearbeitet und sehr anschaulich in Varianten dargestellt. Die Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen in der Frage der Anzahl der Geschosse an der Ecke Hildastraße/Talstraße.
Angesichts der stadträumlich besonderen Situation mit den markanten Eckausbildungen der bestehenden Gebäude an der Kreuzung Hildastraße/Talstraße favorisiert der Beirat deutlich die Variante mit der 5-geschossigen Bebauung an der Hildastraße. Sie nimmt den Maßstab der Umgebung auf und führt überdies zu einer besseren Proportion im Fassadenbild an der Hildastraße. Die mit dieser Variante verbundene höhere Nutzfläche ist allerdings für die Bauherrschaft schwierig, da für die Mehrkosten keine Budgetzusage besteht.
Aus Sicht des Gestaltungsbeirates ist deshalb im nächsten Schritt zu klären, wie sich die favorisierte Lösung eines 5-geschossigen Baukörpers realisieren lässt. Dafür gilt es auch zu prüfen, ob sich Nutzflächen, die in dem atriumartigen Gebäudeteil untergebracht sind, zugunsten der Höhe der Randbebauung umschichten lassen. Denn angesichts des großzügig gestalteten parkähnlichen Grundstücks der benachbarten St. Ursula-Schulen mit der unter Denkmalschutz stehenden Villa Risler wäre eine teilweise oder gänzliche Öffnung von großen Vorteil für das Gesamtareal.
Der Gestaltungsbeirat bedankt sich ausdrücklich bei der Bauherrschaft und dem beauftragten Architekturbüro für ihr Engagement und wünscht sich nach Klärung der Rahmenbedingungen der Finanzierung und nach Prüfung von Umschichtungs-möglichkeiten der Nutzflächen eine Wiedervorlage.