05. Sitzung | 29. Januar 2015, 14 Uhr
TOP 1: Neubau des Verwaltungsgebäudes auf dem Freiburger Hauptfriedhof
Friedhofstraße 8 | Brühl
Bauherr: Eigenbetrieb Friedhöfe
Planverfasser: Jochen Weissenrieder
Protokoll
Die Planungsstudie sieht einen Neubau anstelle des bestehenden Verwaltungsgebäudes im unmittelbaren Umfeld des Hauptzugangs zum Friedhof vor. Auf Grund des vielfältigen Angebotes des Eigenbetriebes von Beratungsgesprächen mit Trauernden bis hin zur Organisation und Durchführung von Trauerfeiern sind sehr unterschiedliche räumliche und funktionale Anforderungen an das Gebäude gestellt. Die vorgestellte Studie sieht die Erstellung des Neubaus in mehreren Bauphasen und mehrere temporäre Verlegungen von Nutzungen zwischen Neubau und Bestand vor.
Aus Sicht des Gestaltungsbeirats sollten bei der Planung des bedeutsamen Hauses u.a. folgende Aspekte berücksichtigt werden:
1. Die Neubaumaßnahme bietet eine einmalige Gelegenheit, die Eingangssituation zum Friedhof im Sinne einer Stadtreparatur auf Grundlage der historischen Planung wieder herzustellen. Diese unverwechselbare symmetrisch aufgebaute, schlichtweg beeindruckende Eingangssituation ist in den siebziger Jahren zugunsten des Neubaus der Verwaltung aufgegeben worden. Aus Sicht des Gestaltungsbeirats ist diese ursprüngliche Geste bestehend aus Eingangsportal, den lateral angeordneten zweigeschossigen Solitärbauten sowie der als verbindendes und zugleich trennendes Element ausgeführten Friedhofsmauer ohne größeren Aufwand herzustellen. Durch diese Maßnahme könnte zudem das isoliert wirkende neulich sanierte Sanitärgebäude in das Gesamtensemble besser integriert werden.
2. Bei den Überlegungen zur Erstellung des Neubaus sollte der derzeit mit Garagen bebaute Bereich in die Neubauplanung einbezogen werden. In welcher Form der Neubau erstellt wird, ob als zweigeschossiger von der Mauer getrennter oder als eingeschossiger an die Mauer angelehnter Baukörper, sollte eingehend geprüft werden. Eine unabhängigere Positionierung von Neubau und Bestand könnte die phasenweise Erstellung vereinfachen, die Lärmentwicklung während der Bauzeit reduzieren und vermutlich sogar eine wirtschaftlichere Umsetzung begünstigen. Zu bedenken wäre zudem, dass das kleine Gebäude ein komplexes Programm aufweist und Räume sehr unterschiedlichen Charakters sowie eigenständiger Atmosphären aufnimmt.
3. In Bezug auf die Materialität des Neubaus sollte ein stärkerer Bezug zu den bestehenden Bauten und der Mauer gesucht werden. Ein Verwaltungsbau mit weitgehend verglasten und dadurch reflektierenden Fassaden ist aus Sicht des Gestaltungsbeirats dem von Ruhe und Kontemplation geprägten Ort unangemessen.
Aus Sicht des Beirats ist die Wiederherstellung der Eingangssituation zum Hauptfriedhof samt Neubau der Verwaltung eine sowohl aus städtebaulichen wie auch gebäude- und freiraumplanerischen Gesichtspunkten herausragende Aufgabe und somit eine gesamtstädtische Angelegenheit. Der Gestaltungsbeirat bedankt sich bei der Bauherrschaft und dem Architektenkollegen für die sehr präzise sowie detaillierte Vorstellung der Planung und freut sich auf die Wiedervorlage des Projektes im Gestaltungsbeirat.