Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Ausbau eines Dachgeschosses

Colmarer Straße 2 | Stühlinger

Bauherrin: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Direktion Freiburg

Planverfasser: Staatliches Hochbauamt Freiburg

Protokoll

Der Häuserblock Breisacher Straße / Fedderstraße / Colmarer Straße / Kreuzstraße besteht aus 5 Zeilenbauten. Ursprünglich 4-geschossig mit flach geneigtem Walmdach stehen die Zeilen in gleichem Abstand zueinander. Drei wurden bereits aufgestockt, mit ausgebautem 45° Dach, Dachgauben, vorgesetztem Aufzug und Balkonen. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats sind sich einig, dass diese Form einer Dachaufstockung keinen Vorbildcharakter hat.

Der heutige Entwurf sieht auch ein neues Dach im 45° Winkel vor. 4 Kuben (Wohn- / Küchen-/ Essbereiche) sind durch den Baukörper gesteckt und ragen beidseitig über die Fassaden hinaus. Auf weitere Anbauten oder Gauben wird verzichtet.

Baukörper
Der Gestaltungsbeirat begrüßt den Verzicht auf vorgehängte Balkone und Gauben. So bleibt der ursprüngliche Charakter mit bestehenden Loggien erhalten. Den durchgesteckten Wohnelementen steht der Beirat kritisch gegenüber. Der Bau eines neuen stark geneigten Daches und zusätzlich durchgesteckten Volumen steht in starkem Kontrast zu der ursprünglichen Architektur. Auch ist der Nutzen im Vergleich zu der starken Geste relativ gering und nur für das obere Geschoss vorhanden. Die Wohnqualität in den unteren Geschossen wird während der Bauzeit stark beeinträchtigt und anschließend durch die Verschattung abgewertet. Die vorstehenden Giebelfassaden des neuen Daches sind nicht erstrebenswert.

Der Beirat regt an, einen eingeschossigen Aufbau mit Walmdach in gleicher Neigung wie im Bestand zu prüfen. Der mit der Fassade bündige Aufbau könnte in Leichtbauweise ausgebildet sein, das Walmdach fein detailliert und mit gleichem Überstand wie im Bestand ausgebildet sein.

Aus wirtschaftlichen Gründen und zum Schutz der Bewohner empfiehlt der Gestaltungsbeirat eine komplette Sanierung des Gebäudes zeitgleich zu der Aufstockung.

Dacherweiterung
Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Nachverdichtung eines Quartiers und einer Dachaufstockung. Der Gestaltungsbeirat legt darauf Wert dass dieses Projekt keine Vorbildfunktion für andere Zeilenbauten der Stadt Freiburg übernehmen kann.

Der Gestaltungsbeirat dankt für die offene Diskussion und wünscht sich eine Wieder-vorlage des Projekts.