10. Sitzung | 3. Dezember 2015, 14 Uhr
TOP 5: Neubau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern
Eugen-Martin-Straße 5 | Brühl
Bauherr: Format GmbH & Co.KG
Planverfasser: Mittl Architekten, Breisach
Protokoll
Die Beratung des vorgestellten Projektes erfolgt im Wesentlichen unter folgenden Aspekten:
Unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist es aus Sicht des Gestaltungsbeirats nicht nachvollziehbar, warum das stadträumliche Prinzip einer straßenbegleitenden Bebauung entlang der Eugen-Martin-Straße aufgegeben wird.
Die im Rahmenplan gezeigte Absicht, die Eugen-Martin-Straße als eine Allee mit deutlichen Raumkanten auszubilden, wird durch die nun geplanten Punkthäuser konterkariert. Ein Bezug zu den bereits errichteten Gebäuden in der unmittelbaren Nachbarschaft ist ebenso nicht erkennbar.
Unter architektonischen Gesichtspunkten weist der Gestaltungsbeirat u.a. auf ge-stalterische Prinzipien hin, die einzuhalten wären:
1. Die vorgeschlagenen Arkaden sind ortsfremd. Sie stellen zudem keine we-sentliche Verbesserung des an das Gebäude angrenzenden Freiraums dar und sollten entfallen.
2. Die Balkone sind ebenso ortsfremd. Sie sollten als Teil des Gesamtvolumens und nicht additiv ausgebildet werden. Vorgeschlagen wird die Ausführung von Loggien.
3. Ziel sollte es sein, einen qualitätsvollen Wohnungsbau zu erstellen. Neben der Qualität jeder einzelnen Wohnung obliegt das besondere Augenmerk der Erschließung. Bei innenliegender Positionierung der Treppenanlage und ei-ner Ausbildung des Grundrisses als Vier- bis Sechsspänner ist ein großzügi-ger Treppenraum mit guter Tageslichtnutzung erforderlich.
Die Freiraumplanung ist in ihrer grundsätzlichen Gestaltung als positiv zu bewerten. Sie wird jedoch durch die Anzahl und Anordnung der Parkplätze und der Müllhäu-ser in Frage gestellt. Diese stören in ihrer Ausdehnung und Lage den wertvollen Freiraum im Inneren der Gesamtanlage. Die Begrünung der flachen Dächer wird ebenfalls positiv bewertet. Das anfallende Regenwasser sollte sich an dem Regen-wassermanagementsystem des Rahmenplans orientieren und komplett auf dem Grundstück verbleiben. Eine grundsätzlich stärkere Einbeziehung des Rahmen-plans hält der GBR für sinnvoll.
Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrschaft und den Architekten für die Vorstel-lung der Planung und bittet um eine erneute Vorlage nach der Überarbeitung.