56. Sitzung | 7. Dezember 2023, 14 Uhr
TOP 1: Erweiterung und Neubau des katholischen Studierendenwohnheims "St. Alban"
Reinhold-Schneider-Straße 37 | Littenweiler
Projektsteuerung: Klotz und Partner GmbH, Stuttgart
Planverfasser_in: ABMP Munkel Preßer Architektur und Generalplanung PartG mbB
Art der Beratung: Erstberatung, Beratung in öffentlicher Sitzung in Präsenz
Protokoll
Die Erzdiözese Freiburg beabsichtigt, das katholische Studierenden-Wohnheim „St. Alban Haus“, in Littenweiler an der Dreisam gelegen, künftigen Anforderungen an attraktives, studentisches Wohnen anzupassen. Dafür gilt es einerseits, die bestehenden Gebäude zu sanieren, ihre Grundrisse neu zu organisieren und ihr Wohnraumangebot zu erweitern. Andererseits sollen zusätzliche Neubauten das Spektrum unterschiedlicher Wohnplätze durch ein Graduierten- und ein Eltern-Kind-Haus ergänzen. Zudem ist der Neubau eines Gastronomie-Pavillons als adressbildende und öffentlichkeitswirksame städtebauliche Geste geplant. Ein gestalterisch und funktional aufgewerteter Freiraum soll eine zusätzliche Attraktivitätssteigerung des Wohnens bewirken und die Qualität des Landschaftssaums der Dreisam erhöhen.
Diese Konstellation vielfältiger Maßnahmen basiert auf einer jüngst durchgeführten Machbarkeitsstudie, in der in zahlreichen Varianten geprüft wurde, wie sich das erweiterte Raumprogramm baulich umsetzen lässt und welche Dispositionsräume für die Freiraumgestaltung entstehen. Der Variantenprüfung liegt die Grundsatz-entscheidung der Erzdiözese Freiburg zugrunde, aus klimapolitischen Erwägungen und wegen des haushälterischen Umgangs mit Stoffumsätzen vorrangig die Bestands-gebäude zu ertüchtigen anstelle von Abriss und Neubau.
Der Gestaltungsbeirat ist dankbar, bereits in die Diskussion unterschiedlicher städtebaulicher Varianten eingebunden zu werden. Besonders würdigt er das Prinzip der Bestandsentwicklung. Und auch das Konzept, durch Neuorganisation der Grundrisse, durch kleinere Wohngruppen und die speziellen Ergänzungen zu einem vielfältigen Wohnplatzangebot zu kommen, findet im Beirat eine gute Resonanz. Insbesondere auch das ambitionierte Freiraumkonzept gilt es, lobend hervorzuheben.
Skeptisch ist der Beirat lediglich gegenüber der teilweisen Aufstockung des Mittelbaus, weil dadurch die heutige, markante Dachlandschaft beeinträchtigt wird, in der das Dach der Kapelle leicht und die Aula deutlich herausragt. Zudem besteht die Sorge, dass durch die Aufstockung der Innenhof des Mittelbaus, der um ein Geschoss vertieft werden soll, eine ungünstige Proportion erhält.
Mit einem deutlichen Fragezeichen versieht der Beirat auch den im Nordwesten des Grundstücks gelegenen Neubau, das sogenannte Graduiertenhaus. Dieser Bau hat einen relativ großen Fußabdruck, der den großzügigen Freiraum vor der verglasten Aula stört. Und mit Blick auf die angrenzende Wohnbebauung fällt der Neubau aus Sicht des Beirats auch ein Geschoss zu hoch aus. Überdies passt er nicht in die Erschließungslogik der heutigen Anlage, weil er separat über die René-Schickele-Straße erschlossen werden muss.
Der Beirat empfiehlt daher zu prüfen, ob das Graduiertenhaus entfallen kann und die Flächen durch eine zusätzliche Aufstockung der beiden bestehenden Flügelbauten oder durch ihre Verlängerung um ein Wohngruppenmodul über alle Geschosse ersetzt werden können.
Ebenso spricht sich der Beirat dafür aus, auf die einseitige Aufstockung des Mittelbaus zu verzichten und stattdessen den Gastronomiepavillon um ein Geschoss zu erhöhen. Im Souterrain des Gastronomiepavillons sollten auch die Lager- und Werkstatträume der Hausmeisterei untergebracht werden, die sich zurzeit in den rückwärtigen Garagen befinden. Damit wären straßennah die wesentlichen Service-Funktionen gebündelt. Aus Sicht des Beirats sollte der alte Bebauungsplan kein Hindernis für das so vergrößerte Volumen darstellen.
Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrin und den Kolleginnen der Architektur und Landschaftsarchitektur für die sehr gute Projektvorstellung und die offene Diskussion. Mit Ausnahme der zwei genannten Kritikpunkte findet das Konzept eine grundsätzliche Zustimmung. Der Beirat bittet, mit entsprechendem Entwurfsfortschritt um eine Wiedervorlage. Dann können auch die baugestalterischen Aspekte des Vorhabens erörtert werden.