12.80 Katastrophenschutz
4.20.12.80
Kurzbeschreibung
Im Bereich des Katastrophenschutzes hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz die Aufgabe, das Zivil- und Landeskatastrophenschutzgesetz innerhalb der Stadtverwaltung als ausführendes Amt der Unteren Katastrophenschutzbehörde umzusetzen.
Weitere Informationen
Hierzu zählen insbesondere die Planung und die Organisation sämtlicher Gefahrenabwehrmaßnahmen bei außerordentlichen Schadensereignissen im Katastrophenfall sowie zum Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Zur Führung der eingesetzten Einheiten im Katastrophenfall und bei Großschadenslagen müssen spezielle Führungskomponenten gebildet werden. Hierzu zählen die Technische Einsatzleitung sowie der Verwaltungsstab. Die Planung und Organisation ist im Rahmen des Katastrophenschutzplanes der Stadt durch das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sicherzustellen.
Die Bedeutung des Katastrophenschutzes hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. So war während der Corona-Pandemie der Verwaltungsstab sowie das Amt für Notfallvorsorge aktiv und führten Beschaffungen für Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel sowie Antigen- Schnelltests durch und waren wesentlich an der Organisation und Umsetzung der städtischen Teststrategie beteiligt.
Auch die Hochwasserkatastrophe 2021 in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, sowie die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen unterstreichen die Rolle eines breit aufgestellten und leistungsfähigen Bevölkerungsschutzes.
Produktgruppen:
- 12.80.01 Katastrophenabwehr
- 12.80.02 Bevölkerungsschutz