Aktuelles zur Grundsteuerreform

Steuererklärung für die Grundsteuer über ELSTER

Frau mit Taschenrechner und Laptop
Die Erklärung der Grundsteuer kann ab Juli elektronisch über Elster abgegeben werden (Foto; shih-wei / istockphoto.com)

Die Steuererklärung für die Grundsteuer rückt näher: Ab dem 1. Juli 2022 kann sie über ELSTER elektronisch abgegeben werden. Die aktuell durch die baden-württembergische Finanzverwaltung versandten Schreiben sollen die Bürger_innen bei ihrer Grundsteuererklärung, auch "Feststellungserklärung" genannt, unterstützen.

Darin stehen relevante Informationen und Modalitäten: So beinhalten die Schreiben konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück - wie beispielsweise das Aktenzeichen. Zudem informieren sie darüber, wo die weiteren erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung - wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte - zu finden sind: nämlich auf der zentralen Internetseite zur Grundsteuerreform unter www.grundsteuer-bw.de.

Um die Erklärung zu erstellen, reichen bei den meisten Grundstücken diese Informationen aus. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.

Ausführliche Informationen liefern neben der Landesseite www.grundsteuer-bw.de auch die FAQ zur Grundsteuer auf der Webseite des Finanzministeriums. Erklärvideos gibt es ebenfalls unter www.grundsteuer-bw.de. Fragen, auch zu Grundsteuermodellen anderer Bundesländer, beantwortet rund um die Uhr ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de. Darüber hinaus helfen die örtlichen Finanzämter bei Fragen weiter - sowohl über ein Kontaktformular als auch telefonisch oder in vorher vereinbarten Sprechstunden: Die Kontaktdaten stehen unter kontakt.fv-bwl.de. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und deren Veröffentlichung ist der Gutachterausschuss der jeweiligen Kommune zuständig.

Bis 01.07.2022 müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit dem Gutachterausschuss der Stadt Freiburg im Breisgau ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis.

Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen nicht vor Ende Juni 2022 zur Verfügung. Einige Bodenrichtwerte werden erst ab 15.10.2022 zur Verfügung stehen (z. B. Innenstadt, Sonderbau- und Gemeinbedarfsflächen). Daher ist bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten keine für die Grundsteuerreform relevante Information zu einem Bodenrichtwert erhältlich.

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig.

Sepa-Lastschrift

Falls Sie bisher noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, finden Sie hier den Onlineantrag