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Schengen-Visum beantragen

Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Staates, aus dem Sie nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen dürfen? Dann müssen Sie dieses bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.

Sie benötigen ein Schengen-Visum

  • der Kategorie "A" (Flughafentransitvisum) für die Durchreise auf dem Luftweg (dieses Visum erlaubt nur den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass Sie ihn durch eine Grenzkontrollstelle verlassen)
  • der Kategorie "C" (Kurzaufenthaltsvisum) für
    • die Durchreise auf dem Landweg durch das Schengen-Gebiet in einen Drittstaat, der nicht Schengen-Staat ist.
    • einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise. Es berechtigt zu Kurzaufenthalten in
      • Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Ungarn, der tschechischen Republik und der Slowakei
      • der Schweiz und in Liechtenstein.

Achtung: Sie dürfen mit dem Visum der Kategorie "C" keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn dies nicht im Visum vermerkt ist.

Sie können das Visum auch für mehrere Aufenthalte mit einem Gültigkeitszeitraum von bis zu fünf Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltszeitraum jeweils 90 Tage innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise nicht überschreitet. Beachten Sie, dass das Visum nach Ihrer Einreise nur in sehr eingeschränktem Umfang von der Ausländerbehörde verlängert werden kann.

Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen Sie ein nationales Visum.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: