Plakatierung an Straßen (Veranstaltungswerbung) - Genehmigung beantragen
Für Veranstaltungen können an den dafür bestimmten Standorten Plakatierungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet von Freiburg handelt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Plakatiert werden darf für Veranstaltungen kultureller, sportlicher, sozialer, religiöser und politischer Art. Das Plakatieren ist auf Veranstaltung (keine Produkt- oder Fremdwerbung, keine Wahlwerbung) die im Stadtgebiet von Freiburg stattfinden beschränkt. Das Anbringen der Plakate ist nur an den dafür vorbestimmten Stellen erlaubt.
An den vorgegebenen Standorten können Plakate im Format DIN A1 (Hochformat 594 x 841 mm), die auf einem festen Untergrund befestigt wurden, angebracht werden. Die Plakatanzahl pro Veranstaltung ist auf max. 50 Plakate oder 50 Plakate im sogenannten Sandwich-Verfahren (Rücken an Rücken) zulässig. Je Standort darf nur eine Plakattafel angebracht werden.
Verfahrensablauf
Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie eine Genehmigung. Diese muss online, frühzeitig vor der Veranstaltung beantragt werden. Vor Plakatierungsbeginn wird Ihnen die Entscheidung mit Unterlagen zugestellt.
Fristen
Damit Sie die Erlaubnis rechtzeitig erhalten, ist der Antrag mind. 2 Wochen vor Beginn der Plakatierung, d.h. 4 - 5 Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen. Für Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
Erforderliche Unterlagen
Online ausgefülltes Antragsformular
Entwurf Veranstaltungsplakat
Kosten
Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg erhoben.
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
- Ortsrecht der Stadt Freiburg i.Br.
- örtliche Sondernutzungssatzung
- Polizeiverordnung
- §§ 16 - 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) (Sondernutzung)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrshindernisse)
- § 33 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 23.01.2023 freigegeben.