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Leistungen

6.1 - Zuschuss für den Bau und die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Zuschüsse für den Bau und die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 5 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.


Es muss sich um einen Bau oder um eine Sanierung einer vereinseigenen Sportanlage handeln.

Der Badische Sportbund muss das Vorhaben anerkennen, indem er die zuschussfähigen Kosten in einem Prüfvermerk der Antragsprüfung dem Verein mitteilt.

Die Sportanlage muss im Stadtgebiet liegen. Sollte aus standortbedingten Gründen die Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes liegen, muss aus dem Vereinsnamen eindeutig die Zugehörigkeit zu Freiburg hervorgehen.

Die Mehrheit der Vereinsmitglieder müssen Bürger_innen der Stadt Freiburg sein.

Die Sportanlage bzw. Teile der Sportanlage müssen der aktiven Sportausübung dienen.

Die Kosten der Bau- oder Sanierungsmaßnahme müssen 10.200 € übersteigen.

Die Eigenleistungen des antragstellenden Vereins müssen in angemessenem Verhältnis zu seiner Finanzkraft und zum beantragten Zuschuss stehen.

Der Zuschuss muss die Restfinanzierung des Vorhabens sichern.

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen bzw. fertiggestellt sein.

Verfahrensablauf

Der antragstellende Verein stellt einen formlosen Antrag an das Sportreferat.

Fristen

Der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens oder der Sanierungsmaßnahme gestellt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Prüfungsvermerk der Antragsprüfung des Badischen Sportbundes
  • Pläne und eine Finanzierungsübersicht auf Anforderung durch das Sportreferat

Kosten

s. Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens oder der Sanierungsmaßnahme gestellt sein.

Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses muss mit Hilfe des Formulars bestätigt werden.

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsmaßnahme dem Sportreferat vorzulegen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 14.04.2021 freigegeben.