Ausschreibung von Projektmitteln zur Förderung von Angeboten und Projekten mit Stadtteil- und Sozialraumbezug

Das Amt für Soziales (AfS) schreibt erneut Projektmittel i. H. v. 100.000 EUR für den aktuellen Doppelhaushalt 2023/ 2024 aus. Förderungsfähig sind Angebote und Projekte mit unmittelbarem Stadtteil- und Sozialraumbezug, die inklusiv, generationenübergreifend bzw. interkulturell ausgerichtet sind.

Welche Ziele sollen mit der Projektförderung erreicht werden?

  1. Vernetzung von Institutionen und Initiativen im Stadtteil bzw. Sozialraum, indem Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen ausgebaut werden, welche die Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung des Stadtteils fördern und stärken.
  2. Umsetzung von Projekten und Bereitstellung von Angeboten für ein generationenübergreifendes, inklusives und/ oder interkulturelles Miteinander im Stadtteil bzw. Sozialraum.
  3. Förderung der Identifikation der Bewohner_innen mit ihrem Stadtteil durch Schaffung spezifischer Begegnungsmöglichkeiten und Ermöglichung von Teilhabe am Stadtteilleben.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können von allen Institutionen, Initiativen, Einrichtungen und Gruppierungen mit einer gemeinwohlorientierten Zielrichtung gestellt werden. Voraussetzung für die Projektmittelvergabe ist, dass je Projekt mindestens eine der folgenden Einrichtungsarten vertreten ist (als antragsstellende oder kooperierende Einrichtung):

  • Einrichtungen der Quartiersarbeit
  • Einrichtungen aus der Arbeit mit Senior_innen

Wer soll von dem Angebot/Projekt profitieren?

Zielgruppe der Projekte sollen grundsätzlich die Bewohner_innen eines Stadtteils/ Sozialraums sein.

Welche Voraussetzungen muss das Angebot/Projekt erfüllen?

  • Wer einen Antrag stellt, muss mindestens eine_n Kooperationspartner_in benennen.
  • Jeder Antrag muss mindestens eine Kooperation mit einer Institution aus dem Bereich Quartiersarbeit oder der Arbeit mit Senior_innen enthalten.
  • Das zu entwickelnde Angebot/ Projekt ist bedarfsorientiert und im Stadtteil/ Sozialraum noch nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben (Ausnahme: Folgeanträge, die auf den Erfahrungen einer vorangegangenen Projektlaufzeit aufbauen und in denen eine Weiterentwicklung zu erkennen ist).
  • Das Angebot/ Projekt ist geschlechtersensibel angelegt, d.h. die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Frauen* und Männern*, Mädchen* und Jungen* werden berücksichtigt (Gender/ Diversity-Ansatz).
  • Das Angebot/ Projekt beinhaltet mindestens zwei der nachfolgend genannten Schwerpunkte:
    - inklusiv (Angebote und Projekte, welche die besonderen Bedürfnisse von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und mit speziellen Handicaps berücksichtigen)
    - generationenübergreifend (Angebote und Projekte, die Menschen verschiedenen Alters, z. B. Senior_innen mit Kindern zusammenbringen)
    - interkulturell (Angebote und Projekte, die Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund verbinden)

Was kann beantragt werden?

  • Projektbezogene Personalkosten
  • Projektbezogen Sachkosten (Projektbedarf, Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten etc.)
  • Förderbetrag: max. 15.000 EUR pro Antrag. Der Förderbetrag für Mikroprojekte beläuft sich auf max. 5.000 EUR pro Antrag (Kürzungen gegenüber ursprünglichen Antragssumme behält sich das AfS vor)

Eine Verlängerung bestehender Projekte ist nicht möglich. Projektträger_innen vorheriger Förderperioden können unter den o. g. Voraussetzungen einen Folgeantrag stellen, der eine Weiterentwicklung des Angebots aufgrund der in der vorherigen Projektlaufzeit gemachten Erfahrungen verdeutlicht.

Welche Fristen sind zu berücksichtigen und wie läuft die Antragstellung?

Bewerbungsschluss           25.06.2023
Förderbescheide                i. d. R. spätestens zwei Monate nach Antragstellung
Projektbeginn                    variabel ab September 2023
Projektende                       spätestens 31.12.2024
Projektlaufzeit                   Kann je nach Projektstart variieren – bis max. 31.12.2024

Welche Fristen sind zu berücksichtigen und wie läuft die Antragstellung für Mikroprojekte bis EUR 5.000?

Ausschreibungsfrist            variabel: im Zeitraum zwischen 11.05.2023 - 31.03.2024
Förderbescheide                 bei Bewilligung, i. d. R. spätestens zwei Monate nach Antragstellung
Projektbeginn                     variabel
Projektlaufzeit                    variabel, max. bis 31.12.2024


Kontaktdaten für die Antragstellung:                 Amt für Soziales
                                                                               Geschäftsstelle Kommunales Quartiersmanagement
 (Antrag unbedingt in Papierform und               Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg 
in elektronischer Form zusenden)  
         
E-Mail: lisa.burghard@stadt.freiburg.de
 
Bitte verwenden Sie für Projektanträge ausschließlich das beigefügte Antragsformular (452 KB).
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
 
 

Welche Nachweise müssen nach Abschluss des Projektes vorgelegt werden?

Spätestens drei Monate nach Projektende (spätestens bis zum 31.03.2025) ist ein standardisierter Verwendungsnachweis mit Finanz- und Sachbericht vorzulegen (Formular wird mit dem Zuwendungsbescheid zugeschickt).

Ihre Ansprechpartnerinnen für inhaltliche Fragen

Kontakt

Amt für Soziales

Geschäftsstelle Kommunales Quartiersmanagement
Frau Burghard
Telefon: 0761-201/3841