Gewerbeaufsicht

Gewerbeaufsicht, Menschen mit Sicherheitswesten

Die Gewerbeaufsicht ist Ansprechpartnerin für Betriebe im Bereich Arbeitsschutz. Wir unterstützen und beraten in Fragen zum Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsplatzbedingten Gesundheitsgefahren. Dazu gehört etwa die Beschaffenheit der Arbeitsstätte und der Arbeitsmittel, der Schutz vor Chemikalien oder unzulässige Arbeitszeiten. Das kommt z. B. in Stellungnahmen zu Baugenehmigungen oder Anträgen zum Bundesimmissionsschutz-Gesetz zum Ausdruck. Wir bearbeiten Beschwerden von Beschäftigten, indem wir Arbeitsplätze und Arbeitsstätten überprüfen. Hierdurch und durch die Beratung von Antragsstellern erreichen wir, dass die Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen sind wir befugt, Anordnungen zu erlassen oder Bußgeldverfahren einzuleiten. Hierzu sind wir durch den Gesetzgeber ermächtigt. Ebenfalls dürfen wir Betriebe und Baustellen zum Zwecke einer Kontrolle jederzeit betreten und überprüfen.

Im Umweltschutz sind wir technische Fachbehörde für die Rechtsbehörde in unserem Haus bei Genehmigungsverfahren, bei Nachbarschaftsbeschwerden oder bei der Beurteilung von Messergebnissen. D. h. wir beurteilen die technischen Umsetzungen in den Bereichen der gesetzlichen Anforderungen im Wasserrecht, Immissionsschutz und Abfallrecht. Im Bereich Lärmschutz führen wir selbst Messungen durch.

Bei allen Fragen des Mutterschutzes, der Medizingeräte- Geräte- und Produktionssicherheit dem Strahlenschutz sowie dem Heimarbeiterschutz liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5 – Umwelt. Diese Stelle ist gleichzeitig die Fachaufsichtbehörde der Gewerbeaufsicht. Außerdem liegen die Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz bei bestimmten umweltrelevanten Betrieben beim Regierungspräsidium.

Formulare

Weitere Informationen

  • Aktuelle Informationen über die Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg, deren Organisationsstruktur sowie einer Vielzahl Gesetze, Verordnungen und Vorschriften finden Sie unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de
  • Antworten zu allerlei Fragen rund um Arbeitsschutz, Arbeits- und zu Branchenschwerpunkte, Neues aus Forschung und Lehre sowei Arbeitshilfen bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de
  • Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de

Kontakt

Gewerbeaufsicht
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2016102
Fax +49 761 2016199
Manon Kirstein

Sachgebietsleiterin

Telefon 0761 201-6171
Herr Alexander Meyer

Stellv. Sachgebietsleiter

Telefon 0761 201-6187
Frau Andrea Liebermann

Stellv. Sachgebietsleiterin

Telefon 0761 201-6175

Stichworte zur Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht ist Ansprechpartner bei folgenden Themen:

Stichworte

Abfall/Sonderabfall
Arbeitsplatzgrenzwerte
Arbeitsschutz
Arbeitsschutzbehörde
Arbeitssicherheit
Arbeitsstätten
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitszeit
Arbeitszeitschutz
Asbest
Aufzüge
Bauarbeiterschutz
Baustellenverordnung
Betriebssicherheit
Benzinbleigesetz
Brennbare Flüssigkeiten
Chemikalienrecht
Dampfkessel
Druckbehälter
Elektrosmog
Explosionsschutz
Fahrpersonalrecht
Feiertagsarbeit
Gefahrgut
Gefahrgutrecht
Gefahrstoffe
Industrieabwasser
Jugendarbeitsschutz
Kinderarbeit
Nachtarbeit
Nichtraucherschutz
Pausen
Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Sonntagsarbeit
Sozialer Arbeitsschutz
Sprengstoffrecht
Tankanlagen
Umgang mit Gefahrstoffen
Unfälle mit Gefahrstoffen
Vorankündigung

Foto:
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