Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen
3. Stromerzeugung erneuerbar mit Photovoltaik
Sie können alle Anträge ausschließlich online stellen
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Die Stadt Freiburg bietet kostenlose, unabhängige Beratungen für Photovoltaik-Interessierte. Diese werden von Freiburger Photovoltaik-Experten und Expertinnen durchgeführt und beinhalten wirtschaftliche und technische Beratungen.
Weitere Informationen zu kostenlosen Photovoltaik-Beratungsangeboten finden Sie hier.
Diese Förderung war bis 31.12.2023 befristet und wurde danach eingestellt.
Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu erreichen (Dachvollbelegung) werden Anlagen gefördert, die möglichst groß dimensioniert werden. Die Kriterien für die Mindestanforderungen sind in Anlehnung an die Berechnung nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPF-VO) des Landes definiert. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.
Für die Erstellung eines Photovoltaik-Gründachs erhalten Sie darüber hinaus noch eine Förderung des Gründachs durch das Förderprogramm „GebäudeGrün hoch3“ (weitere Infos dazu unter: www.freiburg.de/gg3).
Gefördert werden die Anlage-Leistungen, die die Mindest-Anforderungen von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche überschreiten. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.
Für Gründach und PV, PVT-Kollektoren, Fassaden PV sowie denkmalgeschützte Anlagen gibt es einen Innovationsbonus von 150 Euro/kWp, max. 1.500 Euro. Für Mieterstromanlagen gibt es einen Bonus von 15 Euro/kWp pro Wohneinheit, die am Mieterstrommodell teilnimmt, maximal 3.000 Euro.
Weitere Informationen unter den Förderrichtlinien Baustein 3:
Es werden Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen gefördert. Der Zuschuss beträgt 150 Euro/kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers max. 1.500 Euro.
Mit Balkonmodulen können auch Mieter*innen die dezentrale, erneuerbare Energieproduktion unterstützen, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht. Es gibt einen pauschalen Zuschuss zu Anschlusskosten von Balkonmodulen von maximal 150 Euro pro Anlage ausschließlich für Mieter*innen.
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule) ausschließlich für Mieter*innen.
Die Betreiber_Innen sind verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Normen im Betrieb. Beispielsweise müssen bei PV-Stromerzeugungsgeräten die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen (z.B. VDE-AR-E 2100-550). In Deutschland verkaufte Balkonkraftwerke verfügen in der Regel über einen Wechselrichter mit einer Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Dieser sorgt dafür, dass wenn der Stecker aus der Steckdose gezogen wird, keine Spannung mehr anliegt. Für den Anschluss des Balkonmoduls ans Stromnetz sind ebenfalls Normen einzuhalten. Diese werden zum Beispiel über einen berührungsgeschützen Wieland-Stecker oder der Direktanschuss der Geräte durch eine_n zugelassenen Elektriker_in erfüllt. Ein Betrieb der Balkonmodule mit handelsüblichen Mehrfachsteckdosen ist nicht zulässig. Auf die Einhaltung des NA-Schutzes des Wechselrichters ist schon beim Kauf zu achten. Die Einhaltung der Bestimmungen und einschlägigen Normen für den sicheren Betrieb der Balkonmodule liegt bei den Betreiber_innen
Förderbedingungen Stromerzeugung (351,3 KB)
Anträge zum Baustein 1 müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Anträge zu den Bausteinen 2 und 3 sind nach Durchführung der Maßnahmen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligte Fördersumme. Anschließend erfolgt die Auszahlung. Ausnahme: Baustein 1.3
Nein – wichtig ist, dass der Standort des zu fördernden Objektes in Freiburg ist.
Es können beide Anträge gestellt werden. Die Förderung der Stadt muss dann beim BAFA angegeben werden.
Falls die vom Bund vorgegebene maximale Förderhöhe von 60 Prozent überschritten wird, werden entsprechend Mittel abgezogen. Hierzu lesen Sie in den Richtlinien auf der S. 4.
Sofern Sie die 6-Monats-Frist nach Inbetriebnahme der PV-Anlage einhalten, können Sie mit dem Antrag bis zur Installation des Batteriespeichers warten.
Falls nicht, empfehlen wir Ihnen, die Anträge zur PV-Dachvollbelegung und dem Batteriespeicher getrennt voneinander zu stellen. Für jeden Antrag gibt es eine 6-Monats-Frist nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. des Speichers.
Für die PV-Dachvollbelegung fordert die Stadt Freiburg eine Mindestgröße, die sich an der PV-Pflichtverordnung des Landes Baden-Württemberg orientiert. Um diese Mindestgröße zu berechnen, multiplizieren Sie Ihre überbaute Grundstücksfläche mit dem Faktor 0,06 kWp. Dies ergibt die Mindestleistung der PV-Anlage. Die Stadt Freiburg fördert nur, was über diese Mindestleistung hinausgeht und mindestens 200 € Fördersumme erreicht.
Beispiel 1: Die überbaute Grundstücksfläche beträgt 100 m², die PV-Anlage hat eine Leistung von 10 kWp. 100 x 0,06 ergibt eine Mindestgröße von 6kWp. Demnach können 4 kWp mit je 150 € gefördert werden.
Beispiel 2: Die überbaute Grundstücksfläche beträgt 100 m², die PV-Anlage hat eine Leistung von 7 kWp. 100 x 0,06 ergibt eine Mindestgröße von 6 kWp. Demnach kann nur 1 kWp mit 150 € gefördert werden, was unter der Mindestfördersumme von 200 € liegt. Hier ist also keine Förderung möglich.
Laut PV-Pflichtverordnung des Landes Baden-Württemberg umfasst die überbaute Grundstücksfläche die Fläche, mit der ein Gebäude über seine Außenwände den Erdboden berührt, und darüber hinausragende Dachüberstände.
Sofern die Anlage von einem Fachunternehmen in Betrieb genommen und angemeldet wurde, ist eine Eigenleistung (zum Beispiel eigenständiger Kauf der Module oder Anbringen der Module auf dem Dach) möglich.
Nein.
Über das Förderprogramm wird nur die erstmalige Einrichtung einer PV-Anlage mit Speicher mit Zuschuss über das Förderprogramm der Stadt gefördert, nicht eine Erweiterung.
Die Stadt Freiburg fördert den Batteriespeicher nur bis zur Größe der angeschlossenen PV-Anlage.
Beispiel: Ihr Speicher hat eine Kapazität von 10 kWh Ihre PV-Anlage hat eine Leistung von 8 kWp. In diesem Fall werden nur 8 kWh des Speichers gefördert.
Nein, der Batteriespeicher wird nur gefördert, wenn gleichzeitig eine neue PV-Anlage in Betrieb genommen wird. Dafür muss diese allerdings nicht die Mindestförderhöhe erreichen.
Ja, der Batteriespeicher wird auch dann gefördert. Bei der Berechnung der Förderhöhe wird die Leistung der PV-Anlage als Grundlage verwendet.
Nein, für die Balkon-PV-Anlage benötigen Sie keine Wieland-Steckdose und keinen Stecker. Der Wechselrichter muss der VDE-Norm entsprechen und einen Netz- und Anlagen-Schutz (NA-Schutz) haben.
Nein. Für jede in einem Haushalt installierte Balkon-PV-Anlage muss der/die Mieter_in einen eigenen Antrag mit Angabe der jeweiligen Wohnung stellen. Der Name des Antragstellers und des Rechnungsempfängers müssen übereinstimmen.
Ja, das ist möglich.
Wichtig: Der Wechselrichter muss den VDE-Normen entsprechen und einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) aufweisen, eine Förderung ist auch bei einer eigenständigen Zusammenstellung der Anlagen möglich.
Fotos: badenova, Highwaystarz-Photography / istockphoto.com, kzenon / istockphoto.com
Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten:
www.co2online.de/foerdermittel
Datenbank mit in Freiburg tätigen Energieberatern:
www.freiburg.de/energieberatung und als pdf Energieberater in Freiburg (234,9 KB)
Weiterhin finden Sie bei der vom Land Baden-Württemberg geförderten Seite Zukunft Altbau Informationen zu den von Ihnen geplante Maßnahmen, sei es zur Dämmung von Dach und Fassade oder zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren, da viele Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen.
Umweltschutzamt Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
klimawohnen@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201 6188