Beratung und Unterstützung in persönlichen, erzieherischen und familiären Fragen für Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Europaplatz 1, 79098 Freiburg
Erreichbarkeit:
Mo – Do von 8 – 16.30 Uhr,
Fr von 8 – 15.30 Uhr
Beratung und Unterstützung in persönlichen, erzieherischen und familiären Fragen für Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern.
Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung nach §35A SGB VIII
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Europaplatz 1, 79098 Freiburg
Erreichbarkeit:
Mo – Do von 7.30 – 16.30 Uhr,
Fr von 7.30 – 15.30 Uhr
Die zuständige Beratungsfachkraft und deren Kontaktzeiten zur Terminvereinbarung und kurzen Klärungen des Anliegens kann am Empfang unseres Amtes unter der Telefonnummer 0761 / 201 – 83 10 oder im Abteilungssekretariat unter der Telefonnummer 0761 / 201 – 85 81 erfragt werden.
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Fachbereiches der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII im Jugendamt, richtet sich an rat- und hilfesuchende junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Um die behinderungsbedingte Nachteile dieser Personengruppe auszugleichen, gibt es durch das Jugendamt spezifische Hilfen zur Rehabilitation (z.B. heilpädagogische Förderungen, Schulbegleitung, (teil-)stationäre Hilfen) die den jungen Menschen eine altersentsprechende, gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen sollen.