Die Stadt Freiburg sucht für jede Wahl etwa 1600 Personen, die am Wahlsonntag in einem der Wahlbezirke und Briefwahlbezirke mithelfen, die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherzustellen.
Wer kann sich als Wahlhelfende*r engagieren?
Bei der Bundestagswahl können sich alle engagieren die wahlberechtigt sind, d.h. alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Im Wahllokal: Stimmzettelausgabe, Einlasskontrolle oder Führung des Wählerverzeichnisses sowie die Stimmzettelauszählung
Bei der Briefwahl: Wahlbriefzulassung und Stimmzettelauszählung
Zu welchen Zeiten erfolgt der Einsatz am Wahlsonntag?
Wahllokal: Frühschicht: 7.45 - 13 Uhr und 18 - ca. 21 Uhr
Spätschicht: 12.45 - ca. 21 Uhr
Briefwahl: 13 - ca. 21 Uhr