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Bauen und Wohnen in Kleineschholz

Das Quartier Kleineschholz soll mit gemeinwohlorientierten Akteuren entwickelt werden. Genossenschaften bzw. genossenschaftsähnliche Modelle sowie Bauwillige, deren Ziel nicht die Gewinnmaximierung ist, stehen im Fokus (siehe Exposé Kleineschholz, Kapitel III., Ziffer 3.1).

Für die Vergabe der Bauflächen wird nicht der Preis entscheidend sein, sondern das beste Konzept. Die Bewertung der Konzepte erfolgt über eine vergleichende, ganzheitliche Betrachtung und Abwägung und nicht nach einer definierten Punktematrix. So werden die besten Angebote im Hinblick auf stadtgestalterische, soziale oder wohnungspolitische Vorgaben durch ein Bewertungsgremien ausgewählt.

Die Vergabeentscheidung trifft am Ende der Gemeinderat. Dieser hat im Dezember 2023 das Vermarktungskonzept beschlossen. Um den aktuellen Herausforderungen im Bausektor zu begegnen, wurde das Konzept an die derzeitige wirtschaftliche Lage einerseits und die Bedürfnisse der gemeinwohlorientierten Wohnungsbau-Akteure andererseits angepasst. Am 21. März 2024 konnten sich Interessierte auf einer Veranstaltung zur Vermarktung der Grundstücke informieren. Mehr dazu...

In der Zeit von 22. März 2024 bis einschließlich 1. Juli 2024 konnten Interessierte ihre Bewerbung auf die Baugrundstücke im Quartier Kleineschholz einreichen. Die Bewerbenden, die ihre Konzepte innerhalb der Frist eingereicht hatten, wurden von der Projektgruppe zu Bewerbergesprächen eingeladen. Dabei konnte sich die Projektgruppe ein genaueres Bild über die Konzeptinhalte machen und Rückfragen aufklären sowie mögliche Fallstricke bei den eingereichten Konzepten aufzeigen. Die finale Bewerbungszeit endete mit Ablauf des 9. September.

Im Herbst wurde über die finalen Konzepte beraten; ein Bewertungsgremium hat im Oktober dem Gemeinderat eine Empfehlung zur Vergabe der Grundstücke vorgelegt. Bis zum Ende des Jahres entscheidet der Gemeinderat über die Vergabe im gemeinwohlorientierten Quartier Kleineschholz.

Ziele für die Vermarktung

Bei der Vergabeentscheidung wird es maßgeblich darauf ankommen, welchen gemeinwohlorientierten Beitrag – neben der Schaffung von Wohnraum – das Bauprojekt für das Quartier und seine Bewohner_innen, den Stadtteil oder die gesamte Stadt hat. Dieser Beitrag kann sozial, inklusiv, ökologisch, architektonisch, gewerblich oder kulturell sein und kann von den Bewerber_innen frei gewählt werden. Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, möchte die Stadt möglichst wenig vorgeben und setzt stattdessen auf die Kreativität der Bauwilligen. Eine beispielhafte und nachhaltige Gestaltung der Gebäude und Freiräume wird in der Vergabeentscheidung ebenfalls relevant sein.

Welche Kriterien konkret der Grundstücksvergabe zugrunde gelegt werden, hat der Gemeinderat beschlossen. Einen Überblick über die Entwicklungsziele bietet das Leitbild (18,8 KB). Alle Einzelheiten finden sich in der Gemeinderats-Drucksache bzw. den Ausschreibungsunterlagen.

50 Prozent geförderter Mietwohnungsbau

Neben der Gemeinwohlorientierung des Bewerberkreises sind noch zwei ganz wichtige Leitplanken Teil des Vermarktungskonzeptes: Mindestens 50 Prozent der Geschossfläche (Wohnen) entstehen als geförderte Mietwohnungen (vgl. Kapitel III., Ziffer 3.3 des Exposés). 

Dank der 50-Prozent-Quote für geförderten Mietwohnraum bleiben die Mieten hier deutlich unter dem Mietspiegel. Gleichzeitig liegen die Einkommensgrenzen für die Mietwohnraumförderung so hoch, dass weite Teile der Bevölkerung davon profitieren – Singles ebenso wie Alleinerziehende oder Familien. Sie alle sollen Kleineschholz zu einem bunt gemischten, lebenswerten Quartier machen. 

Förderoptionen

Für das Quartier gibt es verschiedene Förderoptionen. Zentrale Infos finden sich im Foliensatz zur Info-Veranstaltung Förderoptionen (1,322 MB). Zusätzliche Informationen gibt es hier:

Erbbaurecht oder Kauf der Grundstücke

Die Flächen im Quartier Kleineschholz sollen der Bodenspekulation entzogen und langfristig im Bestand gehalten werden. Die Bewerber_innen haben eine Wahlmöglichkeit: sie können ein Konzept im Erbbaurechtsmodell (Ablöse) oder mit Kauf des Grundstücks anbieten - allerdings steht der Stadt dann ein erbbaurechtsähnliches Wiederkaufsrecht zu (vgl. Exposé, Kapitel III., Ziffer 3.2). Bei qualitativ gleichwertiger Bewerbung werden Konzepte im Erbbaurechtsmodell gegenüber Konzepten im Kaufmodell bevorzugt.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Vergabeverfahren für das Quartier läuft in drei Phasen ab:
Zunächst erfolgt die Bewerbungs- und die Auswahlphase. Danach schließt sich eine Reservierungsphase für die ausgewählten Projekte an, die mit Abschluss der Grundstücksverträge endet. Die Realisierung der Bauvorhaben erfolgt im Anschluss.
Weiteres siehe Exposé Kapitel III., Ziffer 5.

Einen Überblick der einzelnen Verfahrensschritte finden Sie in Anlage 7 des Exposés.

Die nächsten Schritte

  • Bis 1. Juli 2024 konnten Bauwillige ihre Unterlagen vorbereiten und die Erstbewerbung über die Vermarktungsplattform einreichen.
  • Während der Bewerbungsfrist bis einschließlich 31. Mai 2024 konnten Fragen zur Ausschreibung bei der Stadt eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgte anonymisiert und für alle einsehbar über die Fragen und Antworten zum Quartier Kleineschholz.
  • Von 18. bis 25. Juli 2024 fanden Bewerbungsgespräche mit den Projekten, die ihre Unterlagen eingereicht hatten, statt.
  • Danach konnte die finale Bewerbung bis zum Ablauf des 9. September 2024 über die Vermarktungsplattform eingereicht werden.
  • Nach Ablauf dieser Abgabefrist wurden die final eingereichten Bewerbungen gemäß dem Vergabeverfahren geprüft und bewertet. Der Gemeinderat trifft die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke bis zum Ende des Jahres 2024.

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess sowie zum zeitlichen Ablauf finden Sie außerdem in den Ausschreibungsunterlagen (vgl. Kapitel VIII.).

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