Haushaltsberatungen
Fraktionsanträge
Das "Königsrecht des Parlaments" nennt man die Kompetenz der gewählten Vertretungen, über den Haushalt entscheiden zu dürfen. Dieses Königsrecht übt der Gemeinderat zunächst mit seinen Anträgen aus, mit denen er den von der Stadtverwaltung erarbeiteten Entwurf des Haushalts verändern kann. Damit setzen die Fraktionen ihre eigenen inhaltlichen Akzente in der Stadtpolitik. Zum Haushaltsentwurf 2023 / 2024 hatten die Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Gruppierungen über 500 Änderungsanträge bei der Verwaltung eingereicht.
In zwei öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses - der zweiten Lesung - wurden die Anträge diskutiert und bereits mehrheitlich befürwortet oder abgelehnt. "Strittige" Fragen wurden auf die letzte und dritte Lesung im Gemeinderat am 9. Mai gesetzt und dort abschließend entschieden, bevor der Beschluss über den gesamten Doppelhaushalt 2023/2024 gefällt wurde..
Hier aufgelistet finden Sie die im Rahmen der zweiten und dritten Lesung beratenen Anträge. Die Ergebnisse wurden live eingetragen. Alle Ergebnisse sind ohne Gewähr.
Allerdings steht der Plan noch unter Vorbehalt, denn das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde muss noch die Genehmigung erteilen. Mit dem positiven Bescheid, der für spätestens Juli erwartet wird, ist der Haushalt vollzugsreif.