Behördenwegweiser
Ortschaften
Beschreibung
Seit Beginn der 70er Jahre gilt in den eingemeindeten Stadtteilen Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Waltershofen die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat, Ortsvorsteher beziehungsweise Ortsvorsteherin und örtlicher Verwaltung. Die Ortschaftsräte werden bei der Kommunalwahl von der Bürgerschaft der jeweiligen Ortschaft auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Aufgaben der Ortschaft. Für den bereits in den 30er Jahren nach Freiburg eingemeindeten Ortsteil St. Georgen besteht ein Gemeindesekretariat, welches verschiedene Aufgaben der Verwaltung wahrnimmt.
Die Ortsvorsteher sind Vorsitzende der Ortschaftsräte und leiten im Auftrag des Oberbürgermeisters die Ortsverwaltungen. Sie werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils für die Amtszeit der Ortschaftsräte gewählt und haben eine beratende Stimme im Gemeinderat.
Den Ortsverwaltungen sind verschiedene Aufgaben der Stadtverwaltung übertragen. Dazu gehören unter anderem standesamtliche Beurkundungen und Trauungen, An-, Ab- und Ummeldungen, Ausstellung von Ausweisen und Pässen, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen.